Ihre-Vorsorge Logo

Rentenpunkte nach Scheidung zurückholen – so geht’s

Stirbt der oder die Ex innerhalb von drei Jahren nach der Scheidung, lässt sich der vorgenommene Versorgungsausgleich rückgängig machen – von allein geschieht das aber nicht.

Artikel vorlesen
Frau im Rentenalter sitzt am Wohnzimmertisch mit einem Taschenrechner und füllt Formulare aus.

© Nicht definiert

Nürnberg (dpa/tmn). Lassen sich Ehepartner scheiden, führt das zuständige Familiengericht in der Regel automatisch einen Versorgungsausgleich durch. Während der Ehe erworbene Rentenansprüche beider Partner werden dann gleichmäßig unter den Geschiedenen aufgeteilt. So sollen finanzielle Nachteile ausgeglichen werden, falls ein Partner für Haushalt und Familie beruflich zurückgesteckt hat.

Wer einmal auf diese Weise Rentenpunkte an seine Partnerin oder seinen Partner abgegeben hat, bekommt die in aller Regel nicht zurück. Mit einer Ausnahme: Hat der oder die begünstigte Ex die übertragenen Rentenanwartschaften höchstens 36 Monate lang bezogen, können überlebende Ex-Partner den Versorgungsausgleich rückgängig machen. Auf diese Möglichkeit, von der viele nicht wüssten, weist der Interessenverband Unterhalt- und Familienrecht (ISUV) hin.

Wo der Antrag gestellt werden muss

Von allein passiert das aber nicht. Betroffene müssen für die Rückgängigmachung der Kürzung aktiv werden und einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Wirksam wird die Rückgängigmachung bei Bewilligung laut ISUV dann ab dem Monat nach Antragstellung, nicht etwa rückwirkend ab dem Todestag des oder der Verstorbenen.

Gut zu wissen: Eine Information über den Tod des oder der Ex bekommen Geschiedene von den Behörden nicht. An wem die Information vorbeigeht und wer deshalb die 36-Monats-Frist verstreichen lässt, hat später keine Möglichkeit mehr, die Kürzung rückgängig zu machen.


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Die kapitalbildende Lebensversicherung zählt zu den klassischen Vorsorgeformen in Deutschland. Doch die Verknüpfung von Familien-Absicherung im Todesfall und Ansparen für den Ruhestand birgt Nachteile, wie der Bund der Versicherten (BdV) erklärt.

Time
2 Minuten

Wer sein Kind durch eine private Rentenversicherung absichert, erhält häufig eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung. Eltern sollten sich diese auf Wiedervorlage legen, um das Recht zur Aktivierung nicht zu verlieren.

Time
3 Minuten

Zur Einschulung gibt's häufig Geld von der Verwandtschaft. Für eine sinnvolle Geldanlage sollten sich Eltern vorab einige Fragen stellen.

Time
2 Minuten

Bei jungen Menschen setzt sich die Erkenntnis durch, dass sie selbst fürs Alter vorsorgen müssen. Dass es dafür bald eine neue staatliche Förderung gibt, wissen aber längst nicht alle.

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Onlinevorträge zu unterschiedlichen Themen an – auch zur Altersvorsorge.

Time
3 Minuten

Erst voll arbeiten, dann komplett frei haben: So planen die meisten ihre Altersteilzeit. Doch die Rentenreform sieht idealerweise vor, über die ganze Altersteilzeit hinweg halb zu arbeiten, was bei vielen Unmut hervorruft.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026