Ihre-Vorsorge Logo

Rentenversicherung informiert über Scheidung und Rente

Broschüre neu aufgelegt: Was der Versorgungsausgleich nach einer Trennung bringt und warum es manchmal auch andere Lösungen für die Aufteilung der Versorgungsansprüche gibt.

Autor / Quelle

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Nachdenklicher Mann mit Kugelschreiber sitzt am Küchentisch, Frau steht im Hintergrund.

© Nicht definiert

München (tö). Bei einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Ansprüche auf eine Altersversorgung gerecht aufgeteilt. Das ist der sogenannte Versorgungsausgleich. Aber wie funktioniert das Verfahren genau und welche Folgen hat das für die Rente? Darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in ihrer neu aufgelegten Broschüre „Geschiedene: Ausgleich bei der Ehe“.

Aufteilung der Versorgungsansprüche bei Scheidung

Bei einer Scheidung werden die gesetzlichen und privaten Anrechte auf Altersversorgung aus den gemeinsamen Ehejahren gleichmäßig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Nach dem Ausgleich haben die früheren Eheleute dann beide gleich hohe Versorgungsansprüche aus der Ehezeit. Das Ziel: „Dem Partner, der während der Ehe geringere Versorgungsanrechte erworben hat – zum Beispiel, weil er wegen der Erziehung der Kinder nur stundenweise gearbeitet hat – eine eigene, von dem anderen Ehepartner unabhängige Versorgung zu schaffen oder eine bereits bestehende Versorgung zu erhöhen“, heißt es in dem Informationsheft der DRV

Kein Versorgungsausgleich bei kurzen Ehen

Nach Angaben der Rentenversicherung gibt es einen Versorgungsausgleich auch dann, wenn ein oder beide Ehepartner zum Ende der Ehezeit bereits Rente beziehen. Geteilt werden dann die bis zur Rente erworbenen Anrechte. Ein Versorgungsausgleich ist demnach nur dann ausgeschlossen, „wenn die Ehepartner erst nach Rentenbeginn geheiratet und keine Versorgungsanrechte in der Ehe erwirtschaftet haben“. Auch bei einer kurzen Ehe von bis zu drei Jahren findet grundsätzlich kein Versorgungsausgleich statt, es sei denn, dieser wird von einem Ehepartner beantragt. Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich trifft das Familiengericht, eine Fachabteilung des Amtsgerichts. 

In der Broschüre informiert die Rentenversicherung unter anderem 

  • über die Sonderfälle, in denen die Rente trotz des Versorgungsausgleichs nicht oder nur teilweise gekürzt wird,
  • über freiwillige Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich und deren Folgen, 
  • über Härtefälle, in denen das Familiengericht den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen kann,
  • darüber, in welcher Höhe Rentenanrechte auszugleichen sind und wie genau geteilt wird, 
  • über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich. Dabei zahlt der ausgleichspflichtige Ehepartner eine Geldrente in Höhe des Ausgleichswerts an den ausgleichsberechtigten Ehepartner. 

Tipp der Rentenversicherung: „Das Familiengericht sieht in der Regel von einem Versorgungsausgleich ab, wenn einzelne Anrechte, die Sie oder Ihr Ehepartner in der Ehe erworben haben, einen geringen auszugleichenden Wert haben oder sich bei den von Ihnen und Ihrem Ehepartner auszugleichenden Anrechten gleicher Art nur ein geringer Wertunterschied ergibt.“ Ein auszugleichender Wert oder ein Wertunterschied ist laut DRV gering, „wenn er bei einem Eheende im Jahr 2026 höchstens 39,55 Euro als Rentenbetrag oder 4.746 Euro als Kapitalwert beträgt.“

Die Broschüre „Geschiedene: Ausgleich bei der Ehe“ können Sie von den Seiten der Deutschen Rentenversicherung herunterladen oder per Post bestellen. Der Bezug ist kostenlos. 


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Bis Ende des Jahres will die Regierung ihr Reformpaket durchsetzen. Von ihrem Kurs will sie sich nicht abbringen lassen – auch nicht durch Zwischenrufe von Wahlkämpfern aus den Ländern.

Time
4 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Rentenformel in einer neu aufgelegten Broschüre – und gibt Hinweise zur Rendite der Beiträge.

Time
2 Minuten
Time
2 Minuten

SPD-Chef und Vizekanzler Klingbeil nennt ein klares Ziel: Bis zum Jahresende soll es ein neues Rentensystem geben - nach allen Diskussionen im Detail.

Time
2 Minuten

Mit gefälschte E-Mails versuchen Kriminelle derzeit verstärkt, personenbezogene Daten von Rentenversicherten zu erlangen. Besonders vor einer der neuen Betrugsmaschen warnt jetzt die DRV Baden-Württemberg.

Time
3 Minuten

Die Pflegeversicherung ist in Finanznöten. Doch wo sparen? Kürzungen bei Rentenansprüchen für pflegende Angehörige stoßen auf Kritik – der neue Gesundheitsminister reagiert.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026