Aber: Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber damit Sozialabgaben spart. Dazu muss der Zuschuss aus Brutto-Gehaltsbestandteilen gezahlt werden, die sozialversicherungspflichtig sind. Sozialversicherungspflichtig ist allerdings nur das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 7050 Euro. Das heißt, wer mehr als 7050 Euro brutto im Monat verdient, kann keine Sozialversicherungsbeiträge sparen und wird daher den Pflichtzuschuss nicht bekommen. Das ist im Einzelfall zu klären.
Der Staat unterstützt Arbeitnehmer bei der Altersvorsorge – aber wie funktioniert das eigentlich mit der Betriebsrente? Und für wen lohnt sich betriebliche Altersvorsorge (bAV)? ihre-vorsorge.de informiert.
Wie hoch ist für Sie die Förderung bei der Betrieblichen Altersversorgung?
