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Wiedereinführung des Nachholfaktors bleibt umstritten

Expertenanhörung im Bundestag legte mögliche Folgewirkungen einer neuerlichen Änderung der Rentenanpassungsformel offen.

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Front des Reichstagsgebäudes in Berlin mit deutscher und europäischer Flagge. Bild: IMAGO / blickwinkel

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Berlin (hib/sth). Der Antrag der FDP-Bundestagsfraktion, in die Formel für die jährliche Rentenanpassung den sogenannten Nachholfaktor wieder einzuführen, bleibt auch unter Experten umstritten. Das wurde in der vergangenen Woche bei einer Anhörung von Sachverständigen im Bundestags-Sozialausschuss deutlich. Während arbeitgebernahe Verbände sich hinter die Forderung der Liberalen stellten, verwiesen andere Fachleute, unter anderem von der Deutschen Rentenversicherung, auf mögliche problematische Nebenwirkungen eines solchen Schritts. Der Nachholfaktor war von der Bundesregierung 2018 im Zuge des sogenannten Rentenpakts bis 2025 ausgesetzt worden.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme zum FDP-Antrag erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): „Die Kosten aus der Alterung der Gesellschaft und die negativen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie müssen in der Rentenversicherung gleichmäßig auf die Generationen verteilt werden. Dies kann erreicht werden, wenn sowohl der Nachhaltigkeitsfaktor als auch der Nachholfaktor wieder bei der Rentenanpassung uneingeschränkt Anwendung finden.“

Auch der Bochumer Wirtschaftswissenschaftler Martin Werding kritisierte die aktuelle Gesetzesregelung als eine „unbegründete Abweichung vom Grundsatz lohnorientierter Rentenanpassungen“. Unter den Bedingungen der aktuellen Krise könne sie permanente Wirkungen auf das Rentenniveau und den Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) entfalten, die die ohnehin absehbare finanzielle Anspannung der GRV in der bevorstehenden akuten Phase der demografischen Alterung noch verschärften, warnte Werding. 

„Antrag führt zu kurzfristig niedrigeren Rentenanpassungen“

Dagegen kritisierte der Sozialverband VdK, die Forderung der FDP-Fraktion führe nicht zu einer generationengerechten Überwindung der Corona-Krise, sondern zu kurzfristig niedrigeren Rentenanpassungen. Die vermeintliche „Manipulation der Rentenanpassungsformel zulasten der Jüngeren“ sei „inhaltlich falsch“, so der VdK.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erläuterte, eine vorzeitige Reaktivierung des Nachholfaktors würde unter anderem mit der 2018 eingeführten „Haltelinie“ für das Rentenniveau, aber auch mit der Angleichung der Ost-Renten kollidieren. Zu einer Kollision mit der Haltelinie für das Rentenniveau käme es nach aktuellem Datenstand „bereits 2022“, so die DRV. Allerdings sei angesichts der unsicheren Wirtschaftsentwicklung noch unklar, ob und inwieweit die Reaktivierung auch noch nach 2025 das Rentenniveau und die Rentenausgaben verändern würde. „Verlässliche Aussagen dazu erscheinen aus heutiger Sicht nicht möglich“, schreibt die Rentenversicherung in ihrer Stellungnahme.

Der Kölner Wirtschafts- und Sozialstatistiker Eckart Bomsdorf kritisierte in seiner Stellungnahme das Aussetzen des Nachholfaktors zwar als „nicht zwingend notwendig“. Mit oder ohne Nachholfaktor werde das Rentenniveau 2025 bei 48 Prozent liegen. Um die Corona-Krise generationengerecht zu überwinden, bedürfe es allerdings anderer Maßnahmen als der von der FDP angestrebten Gesetzesänderung. So gebe es bei den Erwerbsminderungsrenten eine größere Gerechtigkeitslücke als mit dem Antrag der FDP angesprochen werde.

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