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Ausschuss berät über FDP-Antrag zum Nachholfaktor

Am kommenden Montag diskutieren die Sozialpolitiker der Bundestagsfraktionen mit Experten über die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung.

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Kuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin abendlich beleuchtet mit deutscher Flagge im Vordergrund. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (sth). Ein Antrag der FDP-Fraktion, den sogenannten Nachholfaktor wieder in die Formel für die Rentenanpassung aufzunehmen, steht am Montag kommender Woche auf der Tagesordnung des Bundestags-Sozialausschusses. Ab 13:30 Uhr diskutieren die Sozialpolitiker der Fraktionen mit geladenen Experten über die seit einigen Monaten erhobene Forderung von Liberalen und mehreren Wissenschaftlern. So hatte der Münchner Ökonom und  Altersvorsorge-Experte Axel Börsch-Supan im Frühjahr erklärt, es sei ein "Fehler" gewesen, den Nachholfaktor im Zuge des Rentenpakts 2018 auszusetzen. "Dieses Aussetzen war ein systemwidriger Eingriff in das geltende Recht", so Börsch-Supan. 

Der Nachholfaktor in der Rentenanpassungsformel wurde in der Finanzkrise 2008 als Ausgleich für die damals beschlossene Rentengarantie eingeführt. Sie sollte angesichts damals sinkender Löhne verhindern, dass auch die gesetzlichen Altersbezüge sinken. Sobald sich die Wirtschaft nach einer Krise erholt und die Löhne der Beschäftigten wieder steigen, soll der Nachholfaktor dafür sorgen, dass die dann möglichen Rentenerhöhungen nur halb so hoch ausfallen wie nach der gesetzlichen Rentenanpassungsformel eigentlich vorgesehen – so lange, bis die vermiedene Rentenkürzung ausgeglichen ist.

Mit der Rentenreform von 2018 und der damaligen Einführung von "Haltelinien" für Rentenbeitrag und Rentenniveau wurde der Nachholfaktor jedoch bis 2025 ausgesetzt. In ihrem Antrag mit dem Titel "Corona-Krise generationengerecht überwinden – Nachholfaktor in der Rentenformel wieder einführen“ kritisieren die Liberalen: "Dieses Aussetzen des Nachholfaktors kommt einer Manipulation der Rentenanpassungsformel zulasten der Jüngeren gleich. Denn es wird in der aktuellen Situation unweigerlich zu einer ungleichen Lastenverteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung führen – auf Kosten der Steuer- und Beitragszahler der jüngeren Generationen."

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