Berlin (hib/sth). Gut zwei Monate, bevor etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner nachträglich einen Zuschlag zu ihrer (früheren) Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente erhalten, kommt das Gesetzgebungsverfahren für das bei dieser Neuregelung ungewöhnliche Rentenauszahlungsverfahren in die entscheidende Phase. Am Donnerstagabend dieser Woche ab etwa 20:25 Uhr wird der Bundestag nach einer voraussichtlich etwa 30-minütigen Debatte über den dafür notwendigen Gesetzentwurf der Ampel-Parteien abstimmen. Vor der Debatte wird der Sozialausschuss des Parlaments nach Angaben der Bundestags-Website eine Beschlussempfehlung vorlegen.
Die ursprünglich vorgesehene automatisierte Zahlung eines Zuschlags von 4,5 oder 7,5 Prozent (abhängig vom Zeitpunkt des jeweiligen Rentenbeginns) zu den betroffenen “Bestands-Erwerbsminderungsrenten” habe sich im Nachhinein “als deutlich komplexer herausgestellt als ursprünglich geplant”, schreiben die Koalitionsfraktionen in ihrem Entwurf. Deshalb solle er nun in zwei Stufen ausgezahlt werden:
- In einer ersten Stufe ab Juli 2024 wird monatlich vom Renten Service ein Rentenzuschlag getrennt von der zugrundeliegenden Rente ausgezahlt. Dabei wird für die Berechnung des Rentenzuschlags an den Zahlbetrag der Rente angeknüpft. Durch dieses Vorgehen “werden die Berechtigten im Ergebnis hinsichtlich des Gesamtrentenbetrags regelmäßig so gestellt, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten”, so die Regierungsparteien.
- In einer zweiten Stufe ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt.
