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Arbeitsrecht: Kündigung vor dem ersten Arbeitstag – geht das?

Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben, jetzt ist alles fix – oder doch nicht? Manchmal kommt es erst gar nicht zum ersten Arbeitstag.

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Mann liest Brief im Stehen. Bild: IMAGO / Westend61 / imago stock&people

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Gütersloh (dpa/tmn). Eigentlich sollte demnächst der erste Tag beim neuen Arbeitgeber sein. Doch dann hat das Unternehmen gar keinen Bedarf mehr an neuen Mitarbeitern. Kann ein Arbeitsverhältnis in einem solchen Fall schon vor dem ersten Arbeitstag beendet werden?

Wenn beide Seiten einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer schon vor dem ersten Arbeitstag kündigen. „Dabei muss natürlich immer die vereinbarte Kündigungsfrist beachtet werden“, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Je nachdem, wann der Vertrag geschlossen wurde, kann die Kündigungsfrist dann schon vor dem angedachten ersten Arbeitstag abgelaufen sein.

Kündigung vor Dienstantritt eher selten

Aber: „Eine Kündigung vor Dienstantritt ist häufig explizit ausgeschlossen“, erläutert Schipp weiter. Entsprechend müsste der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis dann für einen Tag antreten. Mit einer schriftlichen Kündigung und unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder mittels Aufhebungsvertrag kann es dann aber beendet werden.

Neuer Arbeitsvertrag wird durch Corona nicht unwirksam

Und was wäre, wenn ein Arbeitnehmer etwa in einem Hotel oder Restaurant hätte anfangen sollen, das nun wegen der Corona-Maßnahmen geschlossen bleiben muss? „Dabei handelt es sich um das Betriebsrisiko des Arbeitgebers“, sagt der Fachanwalt. Bedeutet: Wurde ein Vertrag geschlossen, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch beschäftigen. Darf er das wegen Corona nicht, besteht trotzdem ein wirksames Arbeitsverhältnis.

Wenn es entsprechende Vereinbarungen zur Kurzarbeit gibt, könnten diese dann aber auch für den neuen Mitarbeiter greifen. Eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder ein gemeinsam vereinbarter Aufhebungsvertrag sind auch in diesem Fall Optionen.

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