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Bedingungen für geförderte Jobs gelockert

Die Bundesregierung will mit dem Programm "Sozialer Arbeitsmarkt", ab Januar 2019 neue Jobs für Langzeitarbeitslose schaffen.

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Schilder Jobcenter und Arbeitsagentur. Bild: IMAGO / Fotostand / K. Schmitt

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Berlin (dpa). Union und SPD wollen bei ihrem geplanten Programm für Langzeitarbeitslose die Hürden für geförderte Jobs absenken. Das geht nach Informationen des Redaktionsnetzwerkes Deutschland (Dienstag) aus einem Änderungsantrag der großen Koalition für das sogenannte Teilhabechancengesetz hervor, das am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll. Die Koalition will ihre Pläne an diesem Dienstag vorstellen. Vom geplanten Jobprogramm mit einem Volumen von zunächst vier Milliarden Euro sollten nach den ursprünglichen Koalitionsplänen Arbeitslose im Alter von über 25 Jahren profitieren, die innerhalb von acht Jahren mindestens sieben Jahre Grundsicherung bezogen haben.

Der Änderungsantrag sieht dem Bericht zufolge nun als Bedingung sechs Jahre Grundsicherung innerhalb von sieben Jahren vor. Bei Erwerbslosen mit Schwerbehinderung sollten dem Bericht zufolge fünf Jahre Leistungsbezug ausreichen, ebenso wie bei Arbeitslosen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind leben. Die Bundesregierung will mit dem Programm, das sie "Sozialer Arbeitsmarkt" nennt, ab Januar 2019 neue Jobs für Langzeitarbeitslose schaffen. Für Betroffene, die in dem Programm einen Job zugewiesen bekommen, soll der Staat nach Informationen des Redaktionsnetzwerkes künftig Zuschüsse zahlen, die sich nach bestehenden Tariflöhnen richten. In den ursprünglichen Plänen war eine Orientierung am gesetzlichen Mindestlohn vorgesehen.

Weitere Informationen:

www.bmas.de

Bisherige Pläne für sozialen Arbeitsmarkt

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