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Bewerbung: Teilzeit im Lebenslauf angeben – ja oder nein?

Mancher Arbeitgeber mag mit Teilzeit weniger Kompetenz verbinden. Sollten Bewerber deshalb eine Teilzeittätigkeit verschweigen?

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Junger Mann am Schreibtisch zuhause mit Notebook stellt Bewerbungsunterlagen zusammen.

© Nicht definiert

Berlin/Köln (dpa/tmn). Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen: Es gibt viele Gründe, warum Beschäftigte im Laufe ihrer Karriere nicht durchgehend in Vollzeit gearbeitet haben. Müssen sie das bei der Bewerbung für einen neuen Job transparent machen?

„Bewerber sind ungefragt nicht verpflichtet, auf frühere Teilzeittätigkeiten hinzuweisen“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Die Führungskraft könne sich später aber hintergangen fühlen, wenn die Diskrepanz zur Vollzeitstelle sehr groß war.

Für ein vertrauensvolles Miteinander, ist also ein dezenter Hinweis im Lebenslauf nicht vekehrt. Oft wird die Teilzeittätigkeit laut Bredereck aber ohnehin im jeweiligen Arbeitszeugnis erwähnt.

Transparenz im Lebenslauf schaffen

Der Karriereberater Bernd Slaghuis ist der Meinung, dass Bewerberinnen und Bewerber eine Teilzeit-Beschäftigung oder Teilzeit-Phasen innerhalb einer Position nicht zwingend als solche im Lebenslauf kenntlich machen müssen.

Wie er in einem Blog-Beitrag auf Xing schreibt, lasse sich eine Teilzeitbeschäftigung nicht automatisch mit weniger Berufserfahrung oder Fachwissen gleichsetzen. Wer Transparenz schaffen will, könne aber im Lebenslauf hinter der jeweiligen Position die Anzahl der der Wochenarbeitsstunden oder den prozentualen Grad seiner Teilzeit-Beschäftigung angeben.

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