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Bundesrat stimmt stärkerer Behindertenförderung auf Arbeitsmarkt zu

Arbeitgeber müssen künftig eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen, wenn sie trotz Pflicht keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

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Beine eines Mannes im Rollstuhl draußen auf einem Gehweg.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Der Bundesrat hat beschlossen, mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit zu bringen. „Inklusion am Arbeitsmarkt ist nicht nur eine Frage der sozialen Teilhabe und Gerechtigkeit, sondern schlicht und ergreifend auch in Zeiten von Arbeits- und Fachkräftemangel der ökonomischen Vernunft“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil bei der Sitzung der Länderkammer am Freitag. „Es geht nicht darum, Arbeitgeber zu bestrafen. Kein Unternehmen wird mit dieser Ausgleichsabgabe überfordert.“ Es sei ein Anreiz, schwerbehinderten Menschen eine Einstellungsperspektive zu geben und das Potenzial für Fachkräftesicherung zu nutzen.

Dem Gesetz nach müssen Arbeitgeber künftig eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen, wenn sie trotz Beschäftigungspflicht keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Für kleinere Arbeitgeber sind wie bisher Sonderregelungen vorgesehen.

Mindestens fünf Prozent Schwerbehinderte

Bislang müssen Arbeitgeber auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Diese Regelung gilt für Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz wird eine Ausgleichsabgabe fällig.

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