Berlin (dpa). Die geplanten Corona-Vorgaben für Unternehmen im Herbst sind entschärft worden: Die Betriebe sollen doch nicht verpflichtet werden, ihren Beschäftigten Homeoffice und Tests anzubieten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch im brandenburgischen Meseberg eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Demnach sollen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten lediglich prüfen. Die neue Verordnung soll vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten.
Die Arbeitgeber hatten an die Regierung appelliert, auf die Wiedereinführung von Pflichten zu verzichten. „Dort, wo die Arbeit von daheim möglich ist, wird sie auch künftig angeboten werden. Eines Anschubs durch den Verordnungsgeber bedarf es dazu nicht“, hieß es in einer Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes BDA.
Kritik von den Gewerkschaften
Kritik gab es vom Deutschen Gewerkschaftsbund. „Freiwillig hat es zuletzt nachweislich nicht gut funktioniert, zu wenige haben von zu Hause gearbeitet – trotz hoher Infektionszahlen. Genau deshalb wäre das von Arbeitsminister Heil vorgeschlagene verpflichtende Angebot das richtige Mittel zum Pandemiemanagement gewesen“, sagte Vorstandsmitglied Anja Piel. Sie forderte die Arbeitgeber dazu auf, zu verhindern, dass sich Beschäftigte im Herbst und Winter in vollen Zügen auf dem Weg zur Arbeit oder im Großraumbüro anstecken.
Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Heimarbeit waren im März ausgelaufen. Nun soll sie reaktiviert werden. Begründung: Für Herbst und Winter sei zu erwarten, dass die Infektionszahlen deutlich steigen. Daher müssten auch im Arbeitsleben Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Betriebe müssen zwar wieder Hygienekonzepte umsetzen, sind in der Gestaltung aber ziemlich frei.
