Köln (dpa/tmn). Wer im Job ausfällt, muss sich nicht nur bei seiner Führungskraft oder in der Personalabteilung krankmelden. In der Regel brauchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einigen Tagen auch eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus der Arztpraxis. Können Arbeitgeber diese schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen?
„Ja“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Der Arbeitgeber kann diese kurze Frist sogar zur Regel machen. Wenn es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, müsse dieser bei einer allgemeinen Anordnung aber beteiligt werden. Der Arbeitgeber hat dann auch nicht zu begründen, warum er auf diese Regelung besteht.
Auch das Wochenende zählt
Hat der Arbeitgeber nichts anderes geregelt, muss der Durchschlag des Attests üblicherweise nach dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber sein, also an Tag vier. So steht es im Gesetz. Aber Achtung: Auch die Tage am Wochenende zählen dabei mit.
