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Elterngeld: Krisenmonate zählen nicht für die Berechnung

Mütter und Väter sollen wegen der Corona-Krise keine Einbußen beim Elterngeld haben. Die Regierung ändert deshalb die Berechnungsgrundlage.

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Elterngeld: Krisenmonate zählen nicht für die Berechnung

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Berlin (dpa). Der Bundestag hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf  beschlossen, der die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld vorübergehend ändert. Normalerweise wird das durchschnittliche Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt für die Berechnung herangezogen. Wenn jemand wegen der Krise gerade weniger verdient, sollen die betreffenden Monate nun nicht mitgerechnet werden, so dass das Elterngeld nicht niedriger ausfällt.

Wer in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeitet und deswegen gerade keine Elternzeit nehmen kann, darf diese außerdem aufschieben. Auch die Regeln beim Partnerschaftsbonus – eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die beide in Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen - werden gelockert, wenn Teilzeit momentan so nicht einzuhalten ist. Der Bundesrat muss den Ausnahmeregelungen noch zustimmen, sie sollen dann rückwirkend zum 1. März gelten.

Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten wollen. Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat – abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld wird in voller Höhe maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen.


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