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Elterngeld: neue Regeln in der Corona-Krise

Bei der Berechnung des Elterngeldes sollen Verdiensteinbrüche wegen der Sars-CoV-2-Pandemie keine Rolle spielen.

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Junges Elternpaar sitzt mit Baby auf dem Sofa.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Eltern sollen wegen der Corona-Krise keine Nachteile beim Elterngeld haben. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey ist sich mit den Bundestagsfraktionen von Union und SPD einig, die Berechnungsgrundlage vorübergehend zu ändern, wie ihr Ministerium am Dienstag mitteilte.

Grundlage für die Höhe des Elterngeldes ist normalerweise das durchschnittliche Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt. Wenn jemand wegen der Krise gerade weniger verdient, sollen die betroffenen Monate nun nicht mitgerechnet werden.

Geringerer Verdienst während der Corona-Krise wird nicht angerechnet

„Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein“, hieß es dazu vom Ministerium. Wer in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeitet und deswegen gerade keine Elternzeit nehmen kann, darf sie aufschieben.

Auch die Regeln beim Partnerschaftsbonus – eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die beide in Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen – werden gelockert, wenn Teilzeit momentan so nicht einzuhalten ist.

Elterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro

Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten wollen. Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat – abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld wird in voller Höhe maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen.

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