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Geld fürs Studium: Diese Förderung sollten Fachkräfte kennen

Berufserfahrung statt Abi: Wer als Fachkraft studieren will, kann auf mehr als 1.000 Euro Förderung hoffen – unabhängig vom Einkommen. Was Interessierte über das Aufstiegsstipendium wissen müssen.

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Trainees in einem Seminarraum. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andrey Popov

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Bonn (dpa/tmn). Sie sind als Fachkraft schon seit mehreren Jahren in Ihrem Beruf tätig, haben jetzt aber Interesse an einem Studium? Eine große Herausforderung ist dabei oft die Finanzierung. Aber es gibt Unterstützungsmöglichkeiten. Eine Option: das sogenannte Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene. 

Auswahlverfahren für die Förderung gibt es zweimal jährlich. Aktuell ist eine Bewerbung online noch bis zum 1. Dezember 2025 möglich, teilt die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) mit, die das Stipendium im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) betreut.

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium nach Angaben der Stiftung monatlich insgesamt 1.072 Euro. Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Kalenderjahr eine Förderung von 3.045 Euro. Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig.

Wer kann sich für ein Aufstiegsstipendium bewerben?

Nach Angaben der SBB sind derzeit rund 5.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten an über 300 Hochschulen in Deutschland in der Förderung. Grundsätzlich kann sich bewerben, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: 

  • abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Teilnahme am Bewerbungsverfahren (ohne Ausbildungszeit)
  • nachgewiesene besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf
  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder das Recht auf Daueraufenthalt bzw. eine Niederlassungserlaubnis (§ 8 Bafög)

Bei der Bewerbung zählen der Stiftung zufolge berufliche Leistungen, zum Beispiel eine bestimmte Durchschnittsnote in der Berufsabschlussprüfung bei (Gesamtergebnis mit mindestens Note 1,9) oder eine besonders gute Platzierung in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb. Schulabschluss oder Schulnoten spielen hingegen keine Rolle. Auch eine formale Altersgrenze gibt es nicht.

Das Auswahlverfahren besteht aus drei Teilen. Nach der Online-Bewerbung folgt für ausgewählte Kandidatinnen und Kandidaten ein Kompetenz-Check, zuletzt gibt es noch Auswahlgespräche. Eine Förderung ist für Bewerberinnen und Bewerber in der aktuellen Bewerbungsphase frühestens ab April 2026 möglich, also ab dem Zeitpunkt der Aufnahme ins Förderprogramm.

Kontakt zur Stiftung Begabteförderung

Das Team der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung berät Interessierte auch per Mail (aufstieg@sbb-stipendien.de) oder am Telefon unter der Nummer +49 228 62931-51 oder -43 oder -44 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr und Mo.-Do. 14-17 Uhr).


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