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Gesetz zur Arbeitsmigration löst Probleme nicht

Experte: Der bürokratische Aufwand für qualifizierte Arbeitssuchende wird durch ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht reduziert.

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Berlin (dpa). Der Entwurf der Bundesregierung für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird nach Einschätzung eines Experten für Arbeitsmigration keinen großen Effekt haben. Er sei „gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, der bürokratische Aufwand für qualifizierte Arbeitssuchende werde dadurch nicht reduziert, sagte Marius Tollenaere, Rechtsanwalt bei der auf Wirtschaftsmigrationsrecht spezialisierten Kanzlei Fragomen Global LLP, der Deutschen Presse-Agentur. Das Bundeskabinett soll am 19. Dezember über den Entwurf entscheiden.

Gesetzentwurf soll Zuwanderung von Fachkräften transparenter machen

Ziel des Entwurfs ist es nach Angaben des Innenministeriums, die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte transparenter zu gestalten und stärker am wirtschaftlichen Bedarf auszurichten. Als Fachkräfte gelten demnach Hochschulabsolventen und Menschen mit qualifizierter Berufsausbildung.

Tollenaere zufolge wartet eine Fachkraft derzeit im Durchschnitt 12 bis 16 Wochen auf ein deutsches Arbeitsvisum. Er erwarte nicht, dass das Verfahren durch die geplante Reform deutlich beschleunigt werde, sagte der Rechtsanwalt.

Der Nutzen der im Entwurf vorgesehenen neuen zentralen Ausländerbehörde in jedem Bundesland sei fragwürdig. Die eigentlichen Stolpersteine seien Kapazitätsengpässe bei Behörden und Auslandsvertretungen sowie komplizierte Anerkennungsverfahren für ausländische Bildungsabschlüsse. Diese würden nicht aus dem Weg geräumt.

Wichtige Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren fehlen

Ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung – die elektronische Aktenübermittlung – sei nicht vorgesehen. Der Anwalt sagte: „Durch die Flüchtlingskrise wurden erst die Ausländerbehörden zum Nadelöhr, nach der sogenannten Westbalkan-Regelung kam es zu Engpässen bei der Bundesagentur für Arbeit. Bei einigen Auslandsvertretungen wartet man mehrere Monate auf einen Termin.“

Beim deutschen Generalkonsulat in Bangalore müssten Fachkräfte rund vier Monate warten, um ein Visum zu beantragen. In Belgrad liege die Wartezeit bei sechs bis zehn Monaten. Die sogenannte Westbalkan-Regelung eröffnet auch unqualifizierten Menschen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien und Montenegro die Möglichkeit, ein Arbeitsvisum zu beantragen. Voraussetzung ist ein verbindliches Arbeitsangebot.

Weitere Informationen

www.bmi.bund.de
Referentenentwurf zur Fachkräfteeinwanderung

www3.arbeitsagentur.de
Inhalt der Westbalkan-Regelung zur Vermittlung von Arbeitskräften

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