Ihre-Vorsorge Logo

Ist private Kommunikation im Firmen-Chat erlaubt?

Immer mehr Betriebe setzen für die interne Kommunikation Messengerdienste ein. Dürfen Mitarbeiter sich darüber auch privat mit Kollegen austauschen?

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Ist private Kommunikation im Firmen-Chat erlaubt?

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Statt das E-Mail-Konto ihrer Mitarbeiter mit internen Nachrichten überlaufen zu lassen, haben viele Betriebe inzwischen Messenger etabliert. In den Chat-Diensten können sich Mitarbeiter schnell und unkompliziert austauschen. Für E-Mails gilt meist: Private Konversationen gehören nicht ins berufliche Postfach. Doch wie sieht es bei Messenger-Diensten aus, die viele Berufstätige auch auf ihrem privaten oder dienstlichen Smartphone installiert haben? Ist auch privater Austausch zwischen Kollegen erlaubt?

Das Unternehmen entscheidet

Zunächst einmal kann ein Unternehmen mit einer entsprechenden Richtlinie regulieren, wie mit Messenger-Diensten im Betrieb umgegangen wird, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

„Wenn das Unternehmen das für sinnvoll erachtet, dann könnten die Verantwortlichen die private Kommunikation im Messenger-Dienst verbieten.“ Daran haben sich Arbeitnehmer dann auch zu halten.

Private Nutzung ist möglich, wenn sie nicht ausdrücklich verboten ist

Wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Messenger-Dienstes nicht ausdrücklich verbietet, dann, so Meyer, „werden die Arbeitnehmer berechtigt sein, diese Dienste auch am Arbeitsplatz für den Austausch von Nachrichten zu nutzen, die dienstlich nicht veranlasst sind“. Insbesondere in den Arbeitspausen, abends oder an freien Tagen.

Der Betriebsrat darf mitbestimmen

Daneben hat Meyer zufolge möglicherweise der Betriebsrat bei solchen Fragen ein Mitbestimmungsrecht, die Regeln der Kommunikation in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten.

Etwa, um eine Arbeitszeitverdichtung des einzelnen Mitarbeiters zu verhindern, wenn private und dienstliche Kommunikation immer mehr verschwimmen. „In der Betriebsvereinbarung kann dann zum Beispiel festgelegt werden, dass in den Chats des Messengers nur dienstliche Themen behandelt werden dürfen“, erklärt Meyer.

Kontrolle hat rechtliche Grenzen

Gibt es eine entsprechende Regulierung, kann der Arbeitgeber theoretisch auch kontrollieren, was Mitarbeiter untereinander kommunizieren. „Das ist allerdings eine rechtliche Grauzone, und bei dem strengen Datenschutz sind die rechtlichen Hürden für eine solche Kontrolle hoch“, so Meyer.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Time
2 Minuten

Nach einer Kündigungsschutzklage unter Anrechnung von Resturlaub bleibt eine unwiderrufliche Freistellung unter Umständen wirksam – auch wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Worauf es ankommt.

Time
4 Minuten

Rund 6.700 Schülerinnen und Schüler wurden im vergangenen Jahr auf Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet. Im internationalen Vergleich fällt der Negativtrend in Deutschland besonders stark aus.

Time
4 Minuten

Krieg, Klimawandel, Sorgen um den Job: Junge Erwachsene haben Zukunftsängste. Das ist ein Grund, weshalb die erhoffte Zahl an Kindern je Frau hierzulande auf rund 1,7 gefallen ist.

Time
1 Minuten

Jede neunte Erwerbsperson in Deutschland will mehr oder aber weniger arbeiten. Und eine Mehrheit derjenigen, die gern reduzieren möchten, würde dafür auch die entsprechenden Lohneinbußen in Kauf nehmen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026