Berlin (dpa). Die Betriebe in Deutschland sollen noch bis Ende Juni unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeit beantragen können. Das hat das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschlossen. Demnach sollen die pandemiebedingten Sonderregeln für den Bezug von Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30. Juni verlängert werden. Sonst wären die Sonderbedingungen am 31. März ausgelaufen.
Mit der sogenannten Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen, die das Kabinett auf den Weg gebracht hat, soll die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf bis zu 28 Monate gestreckt werden.
„Ohne die Möglichkeit, weiter Kurzarbeitergeld zu beziehen, wäre ab März 2022 bei den bereits länger kurzarbeitenden Betrieben verstärkt mit Entlassungen zu rechnen“, heißt es dazu in dem Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium.
Sonderbedingungen müssen noch vom Bundestag abgesegnet werden
Zu den Sonderbedingungen gehören etwa die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit und auch die Regel, wonach der Verdienst aus Minijobs nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld betrifft insbesondere die Bedingung, dass für den Bezug von Kurzarbeitergeld mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen – und nicht wie vor der Pandemie mindestens ein Drittel.
Außerdem ist den Angaben zufolge vorgesehen, dass Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge auch über den 31. März hinaus zur Hälfte erstattet werden, wenn zusätzlich zur Kurzarbeit Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden.
Um in Kraft zu treten, müssen die Änderungen noch den Bundestag passieren.