Ihre-Vorsorge Logo

Miete: Kündigung wegen Eigenbedarf muss gut begründet sein

Eigentümer können ihre Immobilien vermieten oder selber nutzen. Ist eine Wohnung erst vermietet, gibt es für eine Eigenbedarfskündigung Hürden.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Holzhausmodell mit Paragraf-Symbol, daneben stehen kleinere Hausmodelle

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Wie viel Wohnraum braucht eine Berufsanfängerin? Die Antwort auf diese Frage kann über den Erfolg oder Misserfolg einer Eigenbedarfskündigung entscheiden. Nach Ansicht des Landgerichts Berlin ist eine 120 Quadratmeter große Vierzimmerwohnung jedenfalls etwas zu groß, wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr 4/2021) des Eigentümerverbandes Haus und Grund Berlin berichtet. Eine Eigenbedarfskündigung lässt sich so jedenfalls nicht begründen.

Eigenbedarfskündigung muss im Verhältnis zum Wohnbedarf stehen

In dem Fall hatte eine Eigentümerin den Mietern einer Vierzimmerwohnung gekündigt. Zur Begründung führte sie an, ihre damals 19-jährige Tochter beginne eine Berufsausbildung und brauche eine eigene Wohnung. Die Mieter hielten das für vorgeschoben: Ihnen werde nur gekündigt, weil sie wenig Miete zahlten.

Das Urteil: Die Kündigung habe das Mietverhältnis nicht beendet, befand das Landgericht. Zwar sei der Grund hier nicht nur vorgeschoben, weil die Tochter tatsächlich eine Wohnung benötige. In diesem Fall werde aber ein weit überhöhter Wohnbedarf geltend gemacht, der die Eigenbedarfskündigung nicht rechtfertige.

Die Tochter habe zum Zeitpunkt der Kündigung noch in ihrem Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung gewohnt. Ihr Hausstand bestand lediglich aus einem Schreibtisch, einem Bett und einem Kleiderschrank. Vorstellungen darüber, wie sie die Wohnung nutzen wolle, habe sie keine. Nach der Zeugenvernehmung sei das Gericht der Ansicht, dass die Tochter auch mit einer halb so großen Wohnung zufrieden sei. Die Kläger hätten diese Wohnung ausgewählt, weil sie die ertragsschwächste sei.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Die meisten Pflegebedürftigen werden daheim betreut. Immer mehr pflegende Angehörige könnten künftig laut einer Prognose dem Arbeitsmarkt verloren gehen – vor allem Frauen.

Time
4 Minuten

Privatversicherte bekommen in der Regel schneller Termine beim Facharzt als gesetzlich Versicherte. Die Forderungen nach einer Gleichbehandlung werden stärker. Doch der Reformweg bleibt umstritten.

Time
4 Minuten

Ein Sturz oder ein Überforderungsmoment zu viel: Das sind typische Vorgeschichten, wenn Familien sich auf die Suche nach einem Pflegeheimplatz für einen Angehörigen machen. Worauf kommt es an?

Time
3 Minuten

Ein Rahmenvertrag kann für Freelancer das Risiko der Scheinselbstständigkeit erhöhen. Und das hat unter Umständen Folgen für beide Seiten.

Time
2 Minuten

Die deutsche Wirtschaft erlebt laut einer Ifo-Studie einen „verschärften Strukturwandel“. In der Industrie gehen viele Stellen verloren. Ein Befund alarmiert die Wirtschaftsforscher besonders.

Time
3 Minuten

Was passiert, wenn Millionen Babyboomer ihre Wohnungen oder Häuser verkaufen, vererben oder schlicht sterben? Löst das den Wohnungsmangel in Deutschland? Eine neue Studie zeigt Fakten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026