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Muss ich meine Kündigung verschweigen?

Die Kündigung ist bestätigt, aber der Arbeitgeber bittet darum, erstmal nichts zu kommunizieren. Was tun?

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Junge Frau sitzt in einem Großraumbüro vor einem Bildschirm und hält einen Kugelschreiber in der Hand.

© Nicht definiert

Gütersloh (dpa/tmn). Wer seinen Arbeitgeber auf eigenen Wunsch verlässt, steht manchmal vor der Frage: Wann darf ich anderen eigentlich von meiner Kündigung erzählen? Denn es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber dazu auffordern, die Kündigung vorerst noch zu verschweigen.

Nur in Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber Stillschweigen verlangen

„Das ist eher ein frommer Wunsch“, so die Einschätzung von Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Es gebe zwar Rücksichtspflichten seitens des Arbeitnehmers. Eine solche Aufforderung könne aber nur in Ausnahmefällen wirklich bindend sein. Denkbar wäre zum Beispiel, dass ein großer Auftrag aussteht, vor dessen Abschluss die Kündigung nicht kommuniziert werden soll, weil das Geschäft sonst zu platzen droht.

Gegenüber Kolleginnen und Kollegen wird man die Kündigung aber in jedem Fall bedenkenlos kommunizieren dürfen. „Da würde mir tatsächlich kein Grund einfallen, warum der Arbeitgeber das verbieten können sollte, auch wenn es für ihn unangenehm ist“, sagt Schipp. „Das müssten schon ganz krasse Ausnahmefälle sein.“

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