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Pflege im Heim erneut teurer geworden

Für Pflege im Heim müssen Betroffene immer tiefer in die Tasche greifen – trotz der neuen Entlastungszuschläge.

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Pflegerin hilft Seniorin im Pflegeheim beim Essen. Bild: IMAGO / Jochen Tack / imago stock&people

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Berlin (dpa). Für Pflegebedürftige im Heim sind selbst zu zahlende Anteile trotz neuer Entlastungszuschläge weiter deutlich gestiegen. Zum 1. Januar waren im ersten Jahr im Heim im bundesweiten Schnitt 2411 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig – 278 Euro mehr als Anfang 2022, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergab. Hintergrund sind demnach besonders höhere Kosten für Lebensmittel und Personal infolge einer inzwischen greifenden Tarifbezahlungspflicht.

Die Entlastungszuschläge steigen mit längerem Heimaufenthalt und dämpfen die Kostenzuwächse dann jeweils stärker. Auch mit dem höchsten Zuschlag, den es ab dem vierten Jahr im Heim gibt, stieg die Zuzahlung auf nun 1671 Euro pro Monat. Das waren 130 Euro mehr als zum 1. Januar 2022, wie aus den Daten hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Ohne Zuschläge wären es im Schnitt für alle nun 2468 Euro als Zuzahlung, 289 Euro mehr als zum 1. Januar 2022.

Höhere Personalkosten

In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen dann noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und auch für Investitionen in den Einrichtungen hinzu.

Seit Anfang 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse einen Entlastungszuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. Den Eigenanteil nur für die reine Pflege drückt das im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent, ab dem vierten Jahr um 70 Prozent.

Allerdings stieg der Eigenanteil für die reine Pflege weiter – ohne Zuschläge im Schnitt auf nun 1139 Euro nach 912 Euro Anfang 2022. Hintergrund sind auch teils höhere Personalkosten. Seit 1. September 2022 müssen alle Einrichtungen Pflegekräfte nach Tarifverträgen oder ähnlich bezahlen, um mit den Pflegekassen abrechnen zu können.

Für die Auswertung wurden den Angaben zufolge Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern ausgewertet. Die Daten beziehen sich auf Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5.

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