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Quarantäne wegen Corona verordnet – wer zahlt das Gehalt?

Viele Menschen sorgen sich um ihr Einkommen, wenn sie nicht mehr arbeiten dürfen. Doch der Staat greift ihnen unter die Arme.

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Mann sitzt auf Schreibtisch von Frau in Großraumbüro. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkey Business 2

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Bad Homburg (bdu). Wer als Arbeitnehmer vom Gesundheitsamt mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurde, bekommt sein Geld zunächst weiter wie gewohnt. In den ersten sechs Wochen steht der Arbeitgeber in der Pflicht, sofern ein Tarifvertrag nichts anderes vorsieht. Das reicht für eine meist 14-tägige Corona-Quarantäne aus.

Was passiert nach sechs Wochen?

Erst ab Woche sieben übernimmt die zuständige Behörde. Betroffene erhalten dann Zahlungen in Höhe des Krankengeldes.

Ich bin Arbeitgeber. Muss ich das Gehalt meines Mitarbeiters weiterzahlen?

Auch Arbeitgeber lässt der Staat nicht im Regen stehen. Zwar müssen Sie zunächst für sechs Wochen den Lohn beziehungsweise das Gehalt Ihres Mitarbeiters weiterzahlen. Sie dürfen sich aber das Geld erstatten lassen. Sogar ein Vorschuss ist möglich. Dazu stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde, in der Regel das Gesundheitsamt. Die Einzelheiten regelt Paragraph 56 des Infektionsschutzgesetzes.

Was muss ich als Arbeitgeber beim Antrag auf Erstattung beachten?

Stellen Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Tätigkeitsverbots. Legen Sie eine Bescheinigung über die Höhe des Gehalts in der Zeit der Quarantäne und die gesetzlichen Abzüge bei.



Weitere Informationen

www.gesetze-im-internet.de

Infektionsschutzgesetz §56




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