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Schule zu: Eltern erhalten Entschädigung für Kinderbetreuung

Viele Schulen sind wegen der Pandemie wieder geschlossen, die Kinder wieder zuhause. Was heißt das für Eltern, die arbeiten müssten?

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Vater sitzt mit seinem Sohn zuhause an den Schularbeiten.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Viele Schulen in Deutschland unterrichten wegen Corona nicht mehr im Regelbetrieb. Klassen werden wegen erkrankter Schüler oder Lehrer nach Hause geschickt. Die Folge sind auch viele gesunde Kinder, die sich derzeit in Quarantäne befinden oder nicht in die Schule gehen können.

Viele berufstätige Eltern müssen sich dadurch womöglich von einem Tag auf den anderen um die Kinder zu Hause kümmern. „Die Aufsichtspflichten gegenüber Kindern gehen der Verpflichtung zur Arbeitsleistung vor“, stellt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, dar.

Arbeitgeber streckt Entschädigung vor

Laut Infektionsschutzgesetz müssen Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres beaufsichtigt werden. Eltern, die wegen dieser Betreuung nicht zur Arbeit können, haben einen Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz.

Arbeitnehmer erhalten demnach 67 Prozent ihres Verdienstausfalls, maximal aber 2.016 Euro. Der Anwalt geht davon aus, dass auch Freiberufler Anspruch auf die Entschädigungszahlungen haben.

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