Ihre-Vorsorge Logo

Urteil: Arbeitgeber darf Betriebsrat nicht abmahnen

Hat der Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch gegenüber seinem eigenen Betriebsrat? Die Richter schlagen sich auf die Seite der Arbeitnehmer.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Statue der Justizia aus Bronze vor blauem Himmel.

© Nicht definiert

Düsseldorf (dpa/tmn). Ein Arbeitgeber darf keine arbeitsrechtlichen Schritte gegenüber dem Betriebsrat androhen. Das besagt ein Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts (Aktenzeichen: 16 TaBV 52/21), worauf die DGB Rechtsschutz GmbH verweist.

Der Betriebsrat des besagten Falles hatte interne Unterlagen verändert und diese einer gekündigten Mitarbeiterin ausgehändigt. Konkret ging es um das Word-Dokument „Jahresplanung“, das vom Urlaubsjahr 2019 auf 2020 angepasst wurde.

Die Arbeit im Betriebsrat ist gesetzlich festgelegt

Obwohl laut Betriebsverfassungsgesetz Mitglieder des Betriebsrats in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert sowie wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden dürfen, mahnte der Arbeitgeber den Betriebsrat in einer E-Mail entsprechend ab.

Dieser kritisierte laut DGB Rechtsschutz GmbH, es sei indiskutabel, interne Firmenunterlagen zu verändern und diese ungeprüft und ungefragt weiterzugeben. Das Schreiben endete mit dem Verweis, arbeitsrechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen, sollte sich so ein Fall wiederholen.

Urteil weist Arbeitgeber zurecht

Zu Unrecht, wie das hessische Landesarbeitsgericht urteilte und damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts aufhob, das den Antrag zurückgewiesen hatte. Eine „betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung wegen einer betriebsverfassungsrechtlichen Amtspflichtverletzung ist generell unzulässig“, lautete die Begründung der Richter.

Zudem, so stellten sie klar, dürfe der Betriebsrat Formulare des Arbeitgebers – wie in diesem Fall die Jahresurlaubsplanung – anpassen oder verändern. Schließlich sei es ein Hilfsmittel für Arbeitnehmer, um die Urlaubswünsche dem Betrieb mitzuteilen und so die Planung zu erleichtern.

Mehr zum Thema Betriebsrat


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Der Arbeitgeber bietet Geld für die einvernehmliche Trennung. Wann ist so ein Aufhebungsvertrag ein gutes Geschäft? Wann sagt man besser Nein?

Time
2 Minuten

Um immer höhere Ausgaben für die medizinische Versorgung unter Kontrolle zu bringen, greift bald ein beschlossenes Spargesetz. Die Kassen warnen vor jedem Aufweichen – denn noch gehen die Kosten hoch.

Time
3 Minuten

Bildungschancen hängen in Deutschland sehr stark am Elternhaus. Familienministerin Prien will bei schon Vierjährigen ansetzen, um alle Kinder besser mitzunehmen.

Time
2 Minuten

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stehen immer wieder vor Themen, bei denen Rat gefragt ist. Wie man passende Angebote findet und das Beste aus dem Termin herausholt.

Time
1 Minuten

Teilzeit boomt, Vollzeit schrumpft – der Arbeitsmarkt verändert sich. Welche Branchen sind vor allem betroffen?

Time
4 Minuten

Steigende Wohnkosten und Unsicherheit: Laut Mieterbund treibt viele Mieter die Sorge um, sie könnten ihre Wohnung verlieren. Welche Maßnahmen jetzt diskutiert werden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026