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Direktversicherung - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine der Möglichkeiten einer staatlich geförderten betrieblichen Altersversorgung.

Der Begriff steht für eine Lebensversicherung, die ein Arbeitgeber zugunsten seines Arbeitnehmers mit einer Versicherungsgesellschaft abschließt. In dem Vertragsverhältnis ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen die Begünstigten. Der Arbeitgeber zahlt einen Teil des Lohns direkt an die Versicherung (Entgeltumwandlung).

Seit Anfang 2005 gilt bei Direktversicherungen wie bei Pensionskassen oder Pensionsfonds das Prinzip der Entgeltumwandlung. Bis zu einem Betrag von 4.056 Euro jährlich, 338 Euro monatlich (das entspricht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung) (Stand 2026) sind Beiträge durch Entgeltumwandlung zu einer Direktversicherung sowohl steuerfrei gestellt als auch von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Darüber hinaus können weitere vier Prozent, das sind 4.056 Euro (monatlich 338 Euro), steuer-, aber nicht sozialversicherungsfrei umgewandelt werden.

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