Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf der Basis des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsentgelts bzw. bei Versicherungspflichtigen Selbstständigen auf der Basis ihres Arbeitseinkommens ermittelt, wobei bestimmte Höchstbeträge, die so genannten Beitragsbemessungsgrenzen, berücksichtigt werden müssen.
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