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Anpassung der Renten - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Anpassung der Renten

Die Renten werden jährlich auf Basis verschiedener Faktoren angepasst. Durch die Einkommensentwicklung in Ost und West hat sich nach der Rentenanpassung zum 01.07.2026 ein einheitlicher Aktueller Rentenwert für Ost und West in Höhe von 42,52 Euro ergeben. 

Bei den Rentenanpassungen werden seit dem 1. Juli 2001 neben der Bruttolohnentwicklung auch die Veränderungen beim Beitragssatz zur Rentenversicherung, seit 2003 die steuerlich geförderten Beiträge der Arbeitnehmer für eine zusätzliche private Altersvorsorge sowie – seit 2005 – die Veränderung des Verhältnisses zwischen Beitragszahlern und Rentnern (Nachhaltigkeitsfaktor) berücksichtigt.

Zudem wird durch eine erweiterte Schutzklausel ("Rentengarantie") seit 2009 verhindert, dass die im Grundsatz an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelte Rentenanpassung im Fall einer rückläufigen Lohnentwicklung zu einer Rentenminderung führt. Die durch die erweiterte Schutzklausel unterbliebenen Rentenkürzungen werden im sogenannten Ausgleichsbedarf erfasst und später dadurch realisiert, dass positive Rentenanpassungen solange halbiert werden, bis der Ausgleichsbedarf abgebaut ist. Seit 2019 ist der Ausgleichsbedarf jedoch bis 2025 ausgesetzt (Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) vom 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016), in Kraft getreten am 01.01.2019.

Seit 2019 ist bei den Rentenanpassungen auch noch eine so genannte "Niveausicherungsklausel" zu beachten. Sie soll sicherstellen, dass in der Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum 1. Juli 2025 mit dem jährlich anlässlich der Rentenanpassungen ermittelten aktuellen Rentenwert das Sicherungsniveau der Renten vor Steuern des laufenden Jahres in Höhe von 48 Prozent nicht unterschritten wird. Gegebenenfalls ist der aktuelle Rentenwert so anzuheben, dass dieses Sicherungsniveau mindestens 48 Prozent beträgt.

Zum 01.07.2026 wurden die Renten bundeseinheitlich um 4,24 Prozent erhöht.

S. auch unter "Aktueller Rentenwert" und "Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz").

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