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Berufsunfähigkeitsversicherung: Besser mit AU-Klausel

Dauert eine Arbeitsunfähigkeit länger als ein halbes Jahr, kann eine Klausel in der Berufsunfähigkeits-Versicherung dafür sorgen, dass die Versicherung auch schon vor der BU-Feststellung Leistungen zahlt.

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Besser mit AU-Klausel

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Die Arbeitsunfähigkeits(AU-)Klausel hat in die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen Einzug gehalten. Aber was genau hat es mit dieser Klausel eigentlich auf sich? Und ist sie ein „Muss“ bei der Berufsunfähigkeitsversicherung? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was sind die Vorteile der AU-Klausel?

Die AU-Klausel erleichtert es Versicherten, bei einer langfristigen Erkrankung schneller Leistungen zu erhalten. Das sind die Merkmale der AU-Klausel: 

  • Gelber Schein reicht: Die Berufsunfähigkeitsrente wird bereits bei längerer Arbeitsunfähigkeit gezahlt
  • Einfacheres Verfahren: Feststellung einer Berufsunfähigkeit nicht erforderlich für Rentenzahlung
  • Mehr finanzielle Sicherheit: Rentenanspruch auch, wenn später nach Prüfung gar keine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. 

Der Antrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann abgelehnt werden, weil der Invaliditätsgrad von 50 Prozent (noch) nicht erreicht wird. Bei einer BU-Versicherung mit AU-Klausel zahlt der Versicherer bei längerer Krankschreibung – unabhängig vom Grad der Invalidität!

Die Auswirkungen in der Praxis sind für die oder den Versicherten immens, wie das folgende Beispiel zeigt:

  • Ohne Zusatzbaustein (Klausel) zur Arbeitsunfähigkeit: Keine Rente nach Sportunfall

Sie bekommen beim Fußball mit Freunden einen Schlag auf das Knie und werden knapp 10 Wochen krankgeschrieben, Dann stellt sich heraus, dass Sie operiert werden müssen – aus den 10 Wochen werden insgesamt acht Monate Krankschreibung. Da die Beeinträchtigung allerdings nicht dazu führt, dass Sie dauerhaft berufsunfähig werden, erhalten Sie keine Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. 

  • Mit Zusatzbaustein zur Arbeitsunfähigkeit: 17.600 Euro Rente wegen Arbeitsunfähigkeit

Sie erhalten wegen des gelben Scheins für die Krankschreibung insgesamt für acht Monate Leistungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Arbeitsunfähigkeit – pro Monate sind 2.200 Euro versichert, insgesamt erhalten Sie so 17.600 Euro. Und dabei spielt es keine Rolle, dass Sie niemals Gefahr liefen, berufsunfähig zu werden. 

Was sind die Voraussetzungen, damit die AU-Klausel greift?

Damit die Klausel greift, muss der Arbeitnehmer sechs Monate krankgeschrieben sein. Meist reicht es, wenn nach vier Monaten Arbeitsunfähigkeit (AU) der Facharzt bestätigt, dass eine AU auch für die kommenden zwei Monate bestehen wird. Je nach Versicherer müssen die Versicherten die Bescheinigungen über die AU nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz vorlegen. 

Wie lange wird geleistet?

Das regeln die Berufsunfähigkeits(BU-)Versicherungen individuell: In der Regel besteht ein Anspruch auf Leistungen für einen Zeitraum von 24 bis 36 Monaten (also zwei bis drei Jahre), wobei dieser Leistungszeitraum für den gesamten Vertrag gilt. Das bedeutet: Jeder Leistungsbezug mit der AU-Klausel wird bei einem weiteren AU-Fall angerechnet. 

Beispiel: Der Versicherte A. hat in seinem Vertrag Anspruch auf maximal 36 Monate Leistung nach der AU-Klausel. 14 Monate hat er davon 2023 in Anspruch genommen. Deshalb kann er die Klausel künftig noch maximal 22 Monate in Anspruch nehmen. 

Gute BU-Versicherungen sehen allerdings vor, dass bei einer rückwirkenden Bewilligung der BU-Rente die Zahlung wegen der AU-Klausel nicht angerechnet wird. 

Beispiel: Beim Versicherten A. wird die BU mit Ende des 14. Monats rückwirkend anerkannt. Damit kann er künftig wieder 36 Monate Leistungen nach der AU-Klausel in Anspruch nehmen. 

Auf welche Leistung hat der Versicherte dank der AU-Klausel Anspruch?

Greift die AU-Klausel, erhält der Versicherte die vereinbarte BU-Rente und muss auch für die Dauer der Leistung die Beiträge für die Versicherung in aller Regel nicht mehr zahlen. Wer einen Antrag auf Leistung seiner Versicherung stellt und sich dabei auf die AU-Klausel bezieht, muss bei den meisten Versicherern die BU-Leistungen selbst separat beantragen. 

Was passiert, wenn ich nach der AU-Leistung nicht berufsunfähig werde?

Wenn nach der Zahlung der AU-Leistungen keine Berufsunfähigkeit festgestellt wird und die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist, enden die Zahlungen. Die Versicherung läuft dann ganz regulär weiter und leistet, falls es zu einer späteren Berufsunfähigkeit oder gegebenenfalls auch zu einer erneuten Arbeitsunfähigkeit kommt. 

Gilt die AU-Klausel für alle Erkrankungen?

Es kommt bei der AU-Klausel nicht darauf an, woran der Versicherte erkrankt. Es wird nur darauf abgestellt, dass er krankgeschrieben ist. Dauert die Krankschreibung sechs Monate und länger, löst das in aller Regel den Anspruch auf Leistungen aus – unabhängig von der Art der Erkrankung. 

Sollte man bei einer BU-Versicherung immer eine AU-Klausel einschließen?

Die BU-Versicherung kann – ergänzend zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente – hilfreich sein, um beim Verlust der Arbeitskraft ausreichend finanziell abgesichert zu sein. Die AU-Klausel erleichtert den Zugang zu Leistungen, ist aber kein absolutes Muss bei der Absicherung der Arbeitskraft. Der Versicherte wird in aller Regel während der Krankschreibung ja nach der Lohnfortzahlung auch Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankentagegeldversicherung erhalten, sodass zumindest die finanzielle Basis abgesichert ist. Die AU-Leistungen der BU-Versicherung sichern ihn zusätzlich ab, erhöhen aber auch den Beitrag für die Arbeitskraftabsicherung. 

Was kostet der Einschluss der AU-Klausel?

Das hängt sehr vom individuellen Vertrag ab. Im Durchschnitt wird die AU-Klausel den Vertrag um etwa fünf bis zehn Prozent teurer machen. 

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