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Berufsunfähigkeitsversicherung: Leistungen bedarfsgerecht anpassen

Da die Verträge sogenannter BU-Versicherungen in der Regel lange laufen, sollte die im Bedarfsfall gezahlte Rente mit der Einkommensentwicklung Schritt halten.

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Kontoauszug mit Zinsabrechnung und Euro-Geldscheinen. Bild: IMAGO / McPHOTO / imago stock&people

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Es ist heute unumstritten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungspolicen überhaupt gehört. Immerhin sichert sie die Arbeitskraft und damit meist das wertvollste Vermögen des Einzelnen ab. Bedenken sollten Interessenten aber schon heute, dass der Vertrag lange läuft und entsprechend flexibel sein muss. 

Denn die Versicherungssumme, die heute im Ernstfall reicht, ist in 10 oder 15 Jahren vielleicht deutlich zu niedrig. Ein Beispiel: Ein Angestellter verdient heute 2.200 Euro netto und sichert 1.800 Euro Berufsunfähigkeitsrente ab. Damit sind rund 82 Prozent des Nettogehaltes im Falle einer Berufsunfähigkeit abgesichert. Heute dürfte das ausreichend sein, aber in zehn Jahren verdient der gleiche Angestellte wahrscheinlich 2.500 bis 3.000 Euro netto – die Absicherungsquote liegt dann nur noch bei 60 bis 70 Prozent – das kann zu wenig sein, um davon dauerhaft den Lebensstandard zu halten. Wichtig ist deshalb, dass die BU-Rente mit der Einkommensentwicklung Schritt hält. 

Risiko Inflation

Aber auch ohne große Gehaltssprünge ist eine nicht steigende Berufsunfähigkeitsrente ein wirtschaftliches Risiko. Denn aus den 1.800 Euro Rente von heute wird in 10 Jahren bei drei Prozent Inflation eine Rente mit einer Kaufkraft von gerade einmal 1.327 Euro, wenn man die heutigen Maßstäbe zugrunde legt. Bei einer Berufsunfähigkeit, die über Jahre und Jahrzehnte andauern kann, schrumpft das Einkommen also Jahr für Jahr. Gute Berufsunfähigkeitsversicherungen sind so gestaltet, dass sie dieses Risiko abfedern helfen.

Nachversicherungsgarantie für eine angemessene Rente vereinbaren

Zum einen ist es heute Standard, bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Nachversicherungsgarantie zu vereinbaren. Diese Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, die abgesicherte BU-Rente zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Die Rente kann also nach oben angepasst werden – und das unabhängig davon, ob sich die gesundheitliche Situation des Versicherten mittlerweile verschlechtert hat. 

Die Nachversicherungsgarantie kann in der Regel bei Eintritt bestimmter Lebensereignisse genutzt werden. Typische Auslöser sind:

  • Heirat oder eingetragene Partnerschaft
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Kauf oder Bau einer Immobilie
  • Gehaltserhöhung oder beruflicher Aufstieg
  • Aufnahme oder Abschluss eines Studiums
  • Wechsel in die Selbstständigkeit
  • Scheidung oder Tod eines Ehepartners.

Einige Tarife erlauben auch einmalige oder sogar mehrmalige Erhöhungen unabhängig von einem Lebensereignis: Etwa eine Erhöhung direkt in den ersten fünf Jahren nach Vertragsschluss oder zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt – etwa fünf und zehn Jahre nach Vertragsbeginn. 

Die Vorteile einer Nachversicherungsgarantie

Die Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung bietet große Flexibilität, da sie es ermöglicht, die abgesicherte BU-Rente bei veränderten Lebensumständen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dadurch bleibt der Versicherungsschutz selbst dann erweiterbar, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat. Zudem passt sich die Absicherung individuell an wachsende finanzielle Bedürfnisse an - etwa bei Heirat, der Geburt eines Kindes, einem Immobilienkauf oder einer Gehaltserhöhung. 

Gleichzeitig schützt die Möglichkeit zur Erhöhung vor den Auswirkungen der Inflation, da die abgesicherte Summe mit der Zeit an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden kann. Damit gewährleistet die Nachversicherungsgarantie eine zukunftssichere, bedarfsgerechte und unkomplizierte Absicherung, die den Versicherungsnehmer langfristig unterstützt.

Spielregeln beachten!

Die Nachversicherungsgarantie bietet zwar viele Vorteile, doch sie ist nicht uneingeschränkt nutzbar. Die Versicherer haben Spielregeln aufgestellt, die bei der Nachversicherungsgarantie einzuhalten sind. 

Höchstgrenze für die BU-Rente

Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht eine Erhöhung der BU-Rente, doch für diese Option gibt es in der Regel Höchstgrenzen. Die maximale Gesamtrente richtet sich oft nach dem Einkommen des Versicherungsnehmers. Aber auch absolut ist die Nachversicherung bei den meisten Versicherern auf eine Monatsrente von 2.500 bis 4.000 Euro begrenzt. Eine steigende Anzahl an Versicherern bieten aber auch sogenannte Karrieregarantien an, die je nach Beruf und Einkommensentwicklung auch höhere Summen bei der Nachversicherung zulassen. Zusätzlich legen viele Versicherer Obergrenzen für einzelne Erhöhungen fest, etwa einen bestimmten Prozentsatz der ursprünglichen Rente oder einen fixen Betrag, der pro Lebensereignis hinzugefügt werden kann.

Gerade junge Gutverdiener benötigen Nachversicherungsoptionen, die eine möglichst hohe Rente sicherstellen. Am einfachsten lässt sich das mit einer Zwei-Vertrags-Regelung sicherstellen: Bei Vertragsschluss wird die BU-Rente bei zwei Versicherern abgedeckt. Im Laufe des Lebens können dann bei beiden Versicherern die Nachversicherungsgarantien gezogen werden. Das erhöht den Spielraum für BU-Rentensteigerungen erheblich. Ein Beispiel: 

Fall 1: Student A sichert 1.250 Euro BU-Rente beim Versicherer X ab. Er kann die Rente im Laufe seines Erwerbslebens auf 3.000 Euro ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Seine gesamte BU-Rente kann damit ohne weitere Gesundheitsprüfungen bis zu 3.000 Euro betragen. 

Fall 2: Student B sichert 1.250 Euro BU-Rente mit zwei Verträgen ab. 500 Euro beim Versicherer X und 750 Euro beim Versicherer Y ab. Er kann die Rente im Laufe seines Erwerbslebens beim Versicherer X auf 3.000 Euro ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen und beim Versicherer Y auf 4.000 Euro. Seine gesamte BU-Rente kann damit ohne weitere Gesundheitsprüfungen bis zu 7.000 Euro betragen. 

Zeitliche Begrenzung

Die Möglichkeit, die Nachversicherungsgarantie zu nutzen, ist in der Regel zeitlich begrenzt. Viele Versicherer erlauben die Erhöhung der BU-Rente nur bis zu einem bestimmten Alter, häufig bis zum 50. oder 55. Lebensjahr. Nach Erreichen dieser Altersgrenze kann die Garantie nicht mehr in Anspruch genommen werden. Zusätzlich begrenzen manche Versicherer auch die Anzahl der möglichen Erhöhungen, sodass sie nur x-mal im Laufe der Vertragslaufzeit genutzt werden können. Diese zeitlichen Begrenzungen sollen sicherstellen, dass der Versicherer das Risiko besser kalkulieren kann, und sind ein wichtiger Punkt, der bei der Auswahl eines Tarifs berücksichtigt werden sollte.

Frist für den Antrag auf Nachversicherung 

Die Nachversicherungsgarantie kann in der Regel nur innerhalb eines klar definierten Zeitraums nach einem bestimmten Lebensereignis in Anspruch genommen werden. Sobald ein Ereignis wie eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder eine Gehaltserhöhung eintritt, hat der Versicherungsnehmer oft nur eine Frist von drei bis sechs Monaten, um die Erhöhung der BU-Rente zu beantragen. Wird diese Frist versäumt, verfällt die Möglichkeit, die Nachversicherungsgarantie für dieses Ereignis zu nutzen. Daher ist es wichtig, solche Ereignisse frühzeitig zu melden und die entsprechenden Unterlagen rechtzeitig beim Versicherer einzureichen.

Berücksichtigung des Einkommens

Bei der Nutzung der Nachversicherungsgarantie ist zu beachten, dass die erhöhte BU-Rente nicht einen bestimmten Prozentsatz des aktuellen Einkommens des Versicherungsnehmers übersteigen darf. Dieser Wert liegt in einem Bereich von 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens oder bei 60 bis 70 Prozent des Bruttoeinkommens. Hier unterscheiden sich die Grenzen der Versicherer erheblich und sollten bei der Auswahl der Versicherung berücksichtigt werden. Diese Begrenzung dient dazu, eine Überversicherung zu vermeiden, da die BU-Rente im Leistungsfall dazu gedacht ist, den tatsächlichen finanziellen Bedarf zu decken und das wegfallende Einkommen zu ersetzen. Deswegen kann es erforderlich sein, dass der Versicherungsnehmer bei der Beantragung einer Erhöhung einen Einkommensnachweis vorlegen muss.

Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung oder ohne Risikoprüfung?

Was sich im ersten Moment recht ähnlich anhört, unterscheidet sich in der Praxis ganz erheblich. Manche Versicherer verzichten bei der Nachversicherung auf eine Gesundheitsprüfung. Damit verzichten diese Versicherer darauf, den gesundheitlichen Zustand des Versicherten noch einmal zu bewerten. Nach Vertragsschluss eingetretene Erkrankungen können damit nicht dazu führen, dass es etwa einen Risikozuschlag gibt. 

Manche Versicherer verzichten aber zusätzlich ganz oder teilweise darauf, eine Risikoprüfung durchzuführen. Die umfasst vorwiegend die Prüfung von

  • Beruf
  • Hobbys
  • Raucherstatus
  • Gewicht und Größe. 

Für den Versicherten ist der Verzicht auf die Prüfung dieser Faktoren immens wichtig. So kann ein gefährliches Hobby, das erst nach Vertragsschluss begonnen wurde, zu einem Risikozuschlag oder gar einer Ablehnung der Nachversicherung führen. Verzichtet der Versicherer neben der Gesundheitsprüfung auch auf die Risikoprüfung, spielt ein neues Hobby keine Rolle mehr – und ebenso wenig die anderen Risikofaktoren. 

Beitragsdynamik und Nachversicherung?

Alternativ oder auch ergänzend zur Nachversicherungsgarantie kann die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Beitragsdynamik versehen werden. Die vereinbarte Rente steigt dann jährlich automatisch um einen festgelegten Prozentsatz – meist zwischen zwei und fünf Prozent und ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Vorteil einer sogenannten Beitragsdynamik: Beitrag und Leistung werden automatisch jährlich erhöht. Der Vorteil: Der Versicherte muss sich um nichts kümmern. Dabei müssen die Versicherten nicht jede Dynamik “mitnehmen“, sondern können widersprechen und damit auf die automatische Erhöhung verzichten. 

Beitragsdynamik versus Leistungsdynamik

Neben der Beitragsdynamik gibt es auch eine Leistungsdynamik, die mitversichert werden kann. Der Unterschied zwischen Beitragsdynamik und Leistungsdynamik liegt in der Phase, in der die Anpassung der Berufsunfähigkeitsversicherung greift: 

  • Bei der Beitragsdynamik greift während der Vertragslaufzeit, wenn noch kein Leistungsfall eingetreten ist. 
  • Die Leistungsdynamik hingegen greift erst, wenn der Versicherungsfall eintritt und die BU-Rente ausgezahlt wird. In diesem Fall steigt die Rente jährlich um den vereinbarten Prozentsatz an, um die Inflation auszugleichen und die Kaufkraft der Rente langfristig zu erhalten. Diese Anpassung ist im Leistungsfall wichtig, um den Wert der Rente zu erhalten. Ohne eine entsprechende Vereinbarung einer Leistungsdynamik wächst die Rente nur dann, wenn der Versicherer Überschüsse erwirtschaftet, die er als Rentensteigerung im Leistungsfall weitergibt. Das passiert in der Regel, allerdings haben die Versicherten keinen Anspruch auf eine steigende Rente durch eine Überschussbeteiligung. Einen rechtssicheren Anspruch bietet nur die Vereinbarung der Leistungsdynamik im Vertrag. 

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