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Betriebliche Altersvorsorge – kein Grund zum Jubeln

Mitte Januar hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Ergebnisse des bei TNS-Infratest in Auftrag gegebenen Forschungsberichts zur aktuellen Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bekannt gegeben. Unser Faktencheck fällt düster aus.

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Münzen übereinander stapeln – Bildnachweis: IMAGO / PantherMedia / Krisana Antharith

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Rechnet man die durchaus möglichen Mehrfachanwartschaften auf betriebliche Altersversorgungen (bAV) heraus, so hatten Ende 2013 etwa 17,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine „aktive Anwartschaft“ auf eine bAV. „Aktiv“ bedeutet: Es handelte sich um Verträge, die nicht ruhend gestellt waren, sondern 2013 (noch) mit Beiträgen „bedient“ wurden.

Gegenüber 2011 ist die Zahl der aktiven Anwartschaften damit um knapp 600.000 oder drei Prozent gestiegen. Allerdings gab es Ende 2013 auch drei Prozent mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als Ende 2011. Der Anteil der sozialversichert Beschäftigten mit bAV liegt bei 59,5 Prozent – und ist damit gleich hoch wie 2011. Seit 2009 zeigt sich sogar ein leichter, aber stetiger Rückgang des Anteils der bAV-Aktiven: von 59,9 (2009) über 59,7 (2010) auf 59,5 Prozent (2013) Prozent. Lediglich gegenüber Ende 2001 gibt es eine deutliche Steigerung. Damals hatten erst 48,7 Prozent aller abhängig Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge.

Selten in kleinen Betrieben

Der Sprung zwischen 2001 und 2009 ist auf die Einführung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung ab dem Jahr 2002 zurückzuführen. Diese ermöglicht es den Arbeitnehmern, Teile ihres Einkommens, die in die betriebliche Altersvorsorgung fließen, sozialversicherungsfrei zu stellen. Dadurch werden die Arbeitgeber von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Allerdings sinken dadurch auch die Ansprüche der Beschäftigten gegenüber der gesetzlichen Rente.

Die Bedeutung der bAV ist je nach Wirtschaftsbereich und Unternehmensgröße höchst unterschiedlich: Während im öffentlichen Dienst fast alle Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung haben, gibt es dieses Angebot in der Privatwirtschaft nur in Betrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten durchgängig. Dagegen wird die bAV – nach den Ergebnissen der vorletzten Infratest-Erhebung von 2011 – nur von jedem dritten Kleinbetrieb mit weniger als fünf Beschäftigten angeboten.

Faktencheck, Teil 2: Höhe der eingezahlten Beiträge

TNS-Infratest hat auch erhoben, wie viel monatlich auf die bAV-Verträge eingezahlt wird. Die Ergebnisse sind ernüchternd: Lediglich bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sind danach (steigende) Einzahlungen zu verzeichnen, die später auch zu einer deutlich besseren Absicherung im Alter führen können. Hier wurden 2013 monatlich im Schnitt immerhin 202 Euro auf die Verträge eingezahlt – neun Euro mehr als 2011. 

In Pensionskassen- und -fonds wurden dagegen im Schnitt nur 102 beziehungsweise 94 Euro monatlich eingebracht. Bei beiden bAV-Formen sind die Einzahlungen zudem gegenüber 2011 rückläufig. Ein geringer Anstieg der Einzahlungen zeigt sich bei den Direktversicherungen: 89 Euro gegenüber 81 Euro. Zum Vergleich: Die monatlichen Beiträge eines Durchschnittsverdieners zur gesetzlichen Rentenversicherung lagen 2013 immerhin bei 530,13 Euro und sind gegenüber 2011 um rund 25 Euro angestiegen.

Wer die Beiträge zahlt, hat Infratest dieses Mal nicht erhoben. Die Vorgänger-Untersuchung von 2011 kam zu dem Ergebnis, dass die Arbeitgeber-Finanzierung der bAV auf dem Rückzug ist. Während 2001 noch in 54 Prozent der Betriebe die Arbeitgeber allein die bAV finanzierten, galt dies 2011 nur noch für 31 Prozent der Betriebe. Der Anteil der Betriebe mit rein Arbeitnehmer-finanzierter bAV war dagegen im gleichen Zeitraum von 26 auf 33 Prozent gestiegen.

Faktencheck, Teil 3: Höhe der Anwartschaft

Welche Rentenansprüche die Betroffenen durch die bAV bisher erworben haben, hat TNS-Infratests zuletzt 2011 erhoben: Danach beliefen sich die durchschnittlichen Ansprüche in der Privatwirtschaft auf monatlich 272 Euro. Dieser noch recht hohe Wert kam allerdings durch die relativ hohen Anwartschaften von Besserverdienenden zustande.

So hatten Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von über 4.500 Euro bAV-Ansprüche in Höhe von 470 Euro erworben. Bei Geringverdienern mit Bruttoeinkünften bis 1.500 Euro, die im Alter besonders auf die bAV angewiesen sind, waren es dagegen nur 98 Euro. Bei Frauen lagen die bAV-Ansprüche hierbei in allen Verdienstgruppen deutlich niedriger. Insgesamt hatten Frauen nach den Ergebnissen der Infratest-Untersuchung von 2011 – soweit sie überhaupt bAV-Anwartschaften hatten – nur Ansprüche von 170  Euro monatlich erworben, bei Männern waren es 328 Euro.

Fazit

Die Verbreitung der bAV ist tendenziell eher rückläufig, die Beiträge dazu liegen – außer beim öffentlichen Dienst – nach wie vor auf niedrigem Niveau und sind zum Teil auch rückläufig. Zudem ist die bAV sozial höchst selektiv: Ansprüche erwerben vorrangig Arbeitnehmer, die ohnehin eher überdurchschnittlich gut fürs Alter abgesichert sind.

Weitere Informationen

  • www.bmas.de
    Der Trägerbericht zur betrieblichen Altersversorgung 2013 auf der Internetseite des Bundessozialministeriums

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