Geldanlage Genossenschaftsanteile – das müssen Sie wissen
Renditen bis zu vier Prozent
Der Kauf von Genossenschaftsanteilen kann ganz unterschiedliche Gründe haben: Die meisten kommen damit in Berührung, wenn sie eine genossenschaftliche Wohnung mieten wollen.
In der Regel hängt die Anzahl der zu erwerbenden Genossenschaftsanteile von der Größe der Wohnung ab – die Baugenossenschaft der Buchdrucker in Hamburg verlangt bei einer 60-Quadratmeter-Wohnung die Übernahme von 60 Genossenschaftsanteilen zu 50 Euro – mithin sind 3.000 Euro fällig.
Verzinst werden die mit einer Dividende, die laut Satzung bis zu vier Prozent ausmachen kann. Erst einmal eine gute Rendite in Anbetracht niedriger Zinsen.
Unternehmerische Beteiligung mit allen Risiken
Gute Rendite, verbunden mit der Eintrittskarte in ein neues Zuhause. Das hört sich nach einem guten Geschäft an. Tatsächlich aber ist der Kauf von Genossenschaftsanteilen eine unternehmerische Beteiligung mit allen Risiken.
Geht die Genossenschaft pleite, sind die Einlagen verloren. Als Altersvorsorge sind Genossenschaftsanteile also auf keinen Fall geeignet. Sieht die Satzung das vor, können zudem Nachschusspflichten bestehen – die Genossen haften dann unter Umständen mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Genossenschaft!
Der entsprechende Vertrag sollte deshalb vor der Unterschrift unbedingt von einem Experten geprüft werden.
Viele Arten von Genossenschaften
Sind Genossenschaftsanteile: Als Geldanlage geeignet? Die Antwort auf diese Frage lautet: Das kommt darauf an. Zum einen natürlich auf die Art der Genossenschaft. Folgende Genossenschaften agieren am Markt:
- Absatzgenossenschaften
Absatzgenossenschaften verkaufen Produkte gemeinschaftlich – diese Art der Genossenschaft ist vor allem im landwirtschaftlichen Bereich zu finden. - Betriebsgenossenschaften
Betriebsgenossenschaften teilen sich – auch meist im landwirtschaftlichen Bereich – teure Maschinen, die nicht jeder einzeln anschaffen kann oder deren Anschaffung sich ‒ wie bei teuren Erntemaschinen ‒ nicht lohnt. - Einkaufsgenossenschaften
Die Einkaufsgenossenschaften finden sich vor allem im Bereich des Handels – Unternehmen schließen sich hier zusammen, um bessere Handelskonditionen durchzusetzen. - Kreditgenossenschaften
Kreditgenossenschaften kennt man vor allem durch die klassischen genossenschaftlichen Banken. - Produktionsgenossenschaften
Die Produktionsgenossenschaften haben es sich zur Aufgabe gemacht, Produkte der Mitglieder zu verarbeiten – etwa bei Winzern oder Molkereien. - Wohnungsbaugenossenschaften
Die Wohnungsbaugenossenschaften haben den Bau von günstigen Wohnungen als Aufgabe.
Vor dem Kauf Finanzlage prüfen
Kredit- und Wohnungsbaugenossenschaften gelten als sichere Investments, auch wenn das relativ verstanden werden darf.
Andere genossenschaftliche Modelle dagegen sind bereits in die Insolvenz gegangen: Ein Safthersteller aus Bayern hatte mit einem genossenschaftlichen Modell Gelder eingeworben, war dann aber insolvent gegangen.
Auch wenn die Insolvenzquote im genossenschaftlichen Sektor gering ist, sollte das Risiko nicht völlig ausgeblendet und die Genossenschaften gut durchleuchtet werden, bevor man sich für ein Investment entscheidet.
Wie rentabel ist das Geschäftsmodell? Wie ist die aktuelle Finanzlage der Genossenschaft? Auch das Protokoll der letzten Mitglieder- oder Vertreterversammlung sagt viel über die Genossenschaft und ihre finanzielle Situation aus.
Zudem ist der Kauf von Genossenschaftsanteilen als einzige Geldanlage kaum empfehlenswert: Die Anteilsscheine gehören zu den spekulativen Investments, die vor allem bei älteren Anlegern eher den kleineren Teil des Portfolios ausmachen sollten.
Wer in Genossenschaftsanteile investieren möchte, sollte also zusätzlich auch Geld in einer sicherere Anlage stecken.
Dividenden werden als Kapitalerträge versteuert
Die erzielten Dividenden aus der genossenschaftlichen Beteiligung ist wie jeder Kapitalertrag zu versteuern. In der Regel fallen die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent sowie der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchsteuer an.
In manchen Fällen besteht aber ein Veranlagungswahlrecht für Kapitalerträge, das sich auch auf genossenschaftliche Dividenden erstreckt. Sie haben die Möglichkeit, die Erträge mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern, wenn Ihr persönlicher Steuersatz niedriger als 25 Prozent ist.
Dies ist der Fall bei einem zu versteuernden Einkommen unter 15.500 Euro bei Alleinstehenden und unter 31.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten. In der Praxis wird das vor allem bei Kindern, Studenten, Rentnern und Arbeitslosen der Fall sein.
Riester-Förderung für Genossenschaftsanteile
Der Staat unterstützt Käufer von Genossenschaftsanteilen: Wer die Wohnung selbst bewohnt, kann die Förderung durch Wohn-Riester in Anspruch nehmen. Die staatliche Zulage von bis zu 175 Euro für Alleinstehende und 300 Euro für nach 2008 geborene Kinder bekommt dann, wer bis zu vier Prozent seines Vorjahresbruttos in Genossenschaftsanteile steckt.
In der Ansparphase erwerben Riester-Sparer weitere Genossenschaftsanteile, die ihnen ab dem 62. Lebensjahr in der Regel in Form einer Mietminderung zurückgezahlt werden. Statt einer lebenslangen monatlichen Riester-Rente gibt’s also eine lebenslange billigere Nutzung der Genossenschaftswohnung.
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