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Riestern trotz Arbeitslosigkeit

Altersvorsorge: Auch Arbeitslose erhalten die staatliche Förderung für eine Riester-Rente. Ihr Problem ist das Vorjahreseinkommen.

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Münzen übereinander stapeln – Bildnachweis: IMAGO / PantherMedia / Krisana Antharith

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Zum Problem kann der Mindesteigenbeitrag werden, der gezahlt werden muss, um von den Zulagen und Steuervorteilen in voller Höhe zu profitieren. Dieser Betrag liegt bei vier Prozent des Vorjahreseinkommens, also des letzten Jahres vor der Arbeitslosigkeit mit vollem Einkommen. Und das bedeutet: Wer 2013 gut verdient hat und 2014 arbeitslos wird, der wird für die Zulagen an seinem Einkommen vor der Arbeitslosigkeit aus dem Jahr 2013 gemessen.

Beispiel: Wurden da zum Beispiel 36.000 Euro verdient, müssen 1.440 Euro in den Riester-Vertrag fließen. Dabei dürfen Sparer Grund- und Kinderzulagen abziehen. Der arbeitslose Sparer erhält eine Grundzulage sowie eine Kinderzulage von 300 Euro. Diese Zulagen darf er sich abziehen. Es verbleiben 986 Euro.

Wer arbeitslos ist, bringt dieses Geld vielleicht nicht auf. Einfacher wird es dann im Folgejahr, also im Beispiel in 2015: Hier bemisst sich der Mindesteigenbeitrag nach den deutlich geringeren Einkünften in 2014, dem Jahr der Arbeitslosigkeit. 

Beitragsfrei stellen

Wenn die Prämien tatsächlich nicht gezahlt werden können, gibt es die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Das bedeutet in der Praxis, dass Sie die Beiträge nicht mehr zahlen müssen, dafür aber natürlich auch keine Zulagen und Steuervorteile mehr in Anspruch nehmen können, solange Sie nicht wieder die erforderlichen Beiträge zahlen.

Besser als eine Kündigung ist das allemal, denn die stellt immer eine sogenannte schädliche Verwendung dar – mit teuren Folgen: Die gutgeschriebenen Altersvorsorgezulagen und auch die erzielten Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug müssen nach einer Kündigung zurückgezahlt werden. Außerdem müssen die Erträge und Wertsteigerungen des Riester-Vertrages in vollem Umfang versteuert werden – gerade in einer Phase der beruflichen Neuausrichtung ist das Geld dafür oft nicht vorhanden.

Der große Vorteil einer Riester-Rente in einer Phase des beruflichen Umbruchs: Das angesparte Kapital muss nicht aufgelöst werden und gilt als „HartzIV-sicher“ – anders als zum Beispiel bei privaten Rentenversicherungen, die bei Bezug von Arbeitslosengeld II oft aufgelöst werden müssen, wenn Freibeträge überschreiten. 

Selbstständig nach Arbeitslosigkeit – und jetzt?

Immer wieder wird eine Arbeitslosigkeit auch als Sprungbrett in eine Selbstständigkeit genutzt, wenn zum Beispiel eine höhere Abfindung gezahlt wird, die den Start in das eigenen Unternehmen erleichtert. Das Problem: Wer nicht als Selbstständiger in der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, der verliert den Anspruch auf die Riester-Förderung.

Ein Ausweg kann hier ein Ehegatte mit einem Riester-Vertrag sein: Denn in diesem Fall hat der Selbstständige eine sogenannten abgeleiteten Anspruch auf Riester-Förderung. Er bekommt dann für seine Einzahlungen die Zulagen, kann die Beiträge selbst aber nicht steuerlich geltend machen. Der Ehegatte kann das allerdings, wenn er selbst die maximal abziehbaren 2.100 Euro noch nicht erreicht hat.  

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