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Solidarische Lebensleistungsrente: Renten-Plus für Geringverdiener?

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat die „solidarische Lebensleistungsrente“ wieder ins Gespräch gebracht. Noch 2016 soll es dazu einen Gesetzesentwurf geben. Worum geht es dabei?

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Rentnerpaar schaut ernst auf ein Notebook. Bild: IMAGO / Westend61 / imago stock&people

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Einzelheiten dazu stehen zwar noch nicht fest, Grundzüge sind aber bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Danach soll bei der Rente derjenige bessergestellt werden, der mindestens 40 Jahre Beiträge gezahlt hat, aber dennoch nur auf 30 oder weniger Entgeltpunkte kommt und dadurch „bedürftig“ wird. Übergangsweise – bis 2023 – sollen jedoch schon 35 Beitragsjahre reichen. Zudem soll ab 2023 verlangt werden, dass nur diejenigen einen Anspruch auf das Renten-Plus haben, die betrieblich oder privat (über einen Riester-Vertrag) fürs Alter vorgesorgt haben. 

Was zählt zu den 40 beziehungsweise 35 Beitragsjahren?

Zunächst einmal zählen dazu Zeiten rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung. Darunter fallen auch Zeiten im Minijob – allerdings nur dann, wenn die Rentenversicherungspflicht nicht abgewählt wurde. Das ist einer der Gründe, warum Minijobber es bei der Versicherungspflicht belassen sollten.

Außerdem werden noch Kindererziehungs- und Pflegezeiten angerechnet, aber auch Zeiten der Arbeitslosigkeit. Von letzteren sollen allerdings nur maximal fünf Jahre berücksichtigt werden. 

Was verbirgt sich hinter der Grenze von „30 Entgeltpunkten“?

Wie hoch die Altersrente ausfällt, wird durch verschiedene Faktoren bestimmt. Am wichtigsten sind dabei die im Laufe eines Arbeitslebens erworbenen Entgeltpunkte. Ein Durchschnittsverdiener erwirbt mit seinen Rentenversicherungsbeiträgen in einem Kalenderjahr genau einen Entgeltpunkt. Das Durchschnittsentgelt eines Rentenversicherten ist für 2016 vorläufig auf monatlich 3.022,25 Euro festgesetzt. Das sind 36.267 Euro im Jahr.

Wer unter dem Durchschnitt verdient, dem wird also weniger als ein Entgeltpunkt gutgeschrieben. Liegt der Bruttoverdienst beispielsweise bei 2.000 Euro im Monat, bekommt man nur etwa zwei Drittel der Entgeltpunkte. Die Entgeltpunkte werden dann übers ganze Arbeitsleben addiert. Wer insgesamt auf weniger als 30 kommt, dessen Rente soll laut Koalitionsvertrag auf 30 Entgeltpunkte hochgewertet werden. 

Was sind 30 Entgeltpunkte wert?

Ein Entgeltpunkt bringt in den alten Bundesländern derzeit eine monatliche Altersrente von 29,21 Euro. Ab Juli werden es nach der Rentenerhöhung wohl rund 30,50 Euro sein. Der genaue Wert steht aber noch nicht fest. Somit bringen 30 Entgeltpunkte derzeit eine monatliche Rente in Höhe von 876,30 Euro. Ab Juli dürften es rund 915 Euro sein. Davon gehen jeweils noch gut zehn Prozent für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Momentan reden wir folglich bei der Lebensleistungsrente von einem Nettobetrag von etwa 790 Euro. Auf diesen Betrag sollen Niedrigrenten aufgewertet werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Wer also heute eine Altersrente von netto 600 Euro erhält, könnte einen Zuschlag von 190 Euro bekommen. Das soll voraussichtlich für ganz Deutschland gelten, sprich: in Ost und West.

Und es wird nicht bei diesem Betrag von rund 790 Euro bleiben, weil die Renten jeweils im Juli angepasst werden. Ab Juli 2016 würde sich nach der 30-Entgeltpunkt-Rechnung ein Wert von etwa 820 Euro ergeben – wenn es zu diesem Zeitpunkt bereits eine Lebensleistungsrente gäbe. 

Inwiefern spielt die „Bedürftigkeit“ eine Rolle?

Sie zählt zu den Voraussetzungen der geplanten „Lebensleistungsrente“. Darin liegt einer der zentralen Knackpunkte. Denn dann müsste die Deutsche Rentenversicherung unter Umständen prüfen, welche Einkünfte die Rentner und gegebenenfalls auch ihre Ehepartner sonst noch haben. Wer verheiratet ist und einen Ehepartner mit einer hohen Rente hat, würde beispielsweise bei der solidarischen Lebensleistungsrente leer ausgehen. Mit dieser Bedürftigkeitsprüfung haben bisher vor allem die Sozialämter zu tun. Für die Rentenversicherung würde das einen enormen zusätzlichen Aufwand bedeuten.

Würde den Betroffenen dadurch der Antrag auf Sozialhilfe erspart?

In vielen Fällen ja, häufig wohl aber nicht. Denn bei der Grundsicherung im Alter (und generell bei der Sozialhilfe) werden jeweils die regional sehr unterschiedlichen Wohnkosten berücksichtigt. Nehmen wir als Beispiel München: Dort sind die Mieten extrem hoch, entsprechend akzeptiert das Münchener Sozialamt für einen Alleinstehenden eine Bruttokaltmiete bis zu 610 Euro im Monat. Hinzu kommen noch die Heizkosten. Als Regelbedarf für den Lebensunterhalt stehen Alleinstehenden bundesweit derzeit 404 Euro zu. Das bedeutet: In München hat ein Rentner selbst bei einer Nettorente von 1.000 Euro unter Umständen noch Anspruch darauf, dass er zusätzlich – aufstockend – Grundsicherung im Alter erhält. Von der solidarischen Lebensleistungsrente hätten also Rentner in Großstädten mit hohen Mieten meist überhaupt nichts. In ländlichen Regionen und in vielen Orten in den neuen Bundesländern sieht das anders aus. 

Für wen würde die neue Leistung Vorteile bringen?

Vorteile hätten „treue“ Rentenbeitragszahler, die in Regionen mit niedrigem Mietniveau leben, selbst neben der Rente nur über geringe Alterseinkünfte verfügen und keinen Ehepartner mit zu hohen (Alters-)Einkünften haben. Zudem müssten sie künftig – ab 2023 ist im Gespräch – auch längere Zeit geriestert oder betrieblich vorgesorgt haben. 

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