Der Bevollmächtigte darf auch Kredite in Anspruch nehmen, die dem Kontoinhaber eingeräumt worden sind. Und der Bevollmächtigte darf das Konto auch vorübergehend im banküblichen Rahmen überziehen.
Die Vollmacht ist zugleich Depotvollmacht. Deshalb darf der Bevollmächtigte zum Beispiel Wertpapierkauf und -verkaufsaufträge zu Lasten des Depots oder Kontos veranlassen.
Der Bevollmächtigte muss sich zudem ausweisen können, denn das Kreditinstitut ist gesetzlich verpflichtet, ihn anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren.
Weitere Informationen
Informationen zur Vorsorgevollmacht vom Bankverband
www.bmjv.de
Vorlage einer Vollmacht zum Herunterladen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.
(Tipp: Füllen Sie das Formular erst bei Ihrer Bank oder Sparkasse aus – das Bankpersonal gibt Ihnen Hilfestellung.)
