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Vorsorgevollmacht für Bankgeschäfte: Regelungen für den Krankheitsfall

Eine Vorsorgevollmacht für Banken und Depots sichert Sie selbst und Ihre Familie ab – und erspart im Notfall viel Zeit. Tipps von Thomas Lorenz, Rechtsexperte des Deutschen Bankenverbandes.

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Vorsorgevollmacht für Bankgeschäfte: Regelungen für den Krankheitsfall

© Nicht definiert

Herr Lorenz, wer darf im Krankheitsfall über mein Konto verfügen?
Interviewer
Über das Einzelkonto darf auch im Krankheitsfall weiterhin nur der Kontoinhaber verfügen oder Personen, die dazu vom Kontoinhaber bevollmächtigt wurden. Angehörige eines Erkrankten, ob Ehepartner oder Kinder, können in so einem Fall nicht automatisch über das Konto verfügen. Bei einem Gemeinschaftskonto – in der üblichen Form eines Oder-Kontos – hat natürlich weiterhin der Partner Zugriff.
Thomas Lorenz
Was regelt eine Vorsorgevollmacht genau?
Interviewer
Die Vordrucke für eine „Konto-/Depotvollmacht – Vorsorgevollmacht“, die von den Banken und Sparkassen angeboten werden, regeln ausschließlich die Durchführung von solchen Bankgeschäften, die im Wortlaut der Vollmacht abschließend aufgeführt sind. Ein Bevollmächtigter darf unter anderem Überweisungen tätigen, um beispielsweise Rechnungen für den Erkrankten zu bezahlen.
Thomas Lorenz
Und was regelt sie nicht?
Interviewer
Die „Konto-/Depotvollmacht – Vorsorgevollmacht“ ist keine Generalvollmacht. Sie regelt nur einen fest umrissenen Bereich. Ausgeschlossen ist unter anderem, dass der Bevollmächtigte neue Kreditverträge für den Erkrankten abschließt oder bestehende Kreditverträge abändert. Er kann seine Befugnisse auch nicht durch eine Untervollmacht an einen Dritten weitergeben.
Thomas Lorenz
Welche Befugnisse hat ein Bevollmächtigter ganz konkret? Kann er oder sie beispielsweise über das gesamte Guthaben verfügen? Oder das Konto überziehen?
Interviewer
Die genauen Befugnisse eines Bevollmächtigten sind wie gesagt abschließend in der Vollmacht geregelt. Dazu gehört auch die Befugnis, über das gesamte Guthaben verfügen zu können, etwa durch Überweisungen, Barabhebungen oder Schecks.

Der Bevollmächtigte darf auch Kredite in Anspruch nehmen, die dem Kontoinhaber eingeräumt worden sind. Und der Bevollmächtigte darf das Konto auch vorübergehend im banküblichen Rahmen überziehen.

Die Vollmacht ist zugleich Depotvollmacht. Deshalb darf der Bevollmächtigte zum Beispiel Wertpapierkauf und -verkaufsaufträge zu Lasten des Depots oder Kontos veranlassen.
Thomas Lorenz
Darf der Bevollmächtigte auch Geld für seine eigenen Zwecke abheben?
Interviewer
Das hängt davon ab, was zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten vereinbart wurde. Der Kontoinhaber trägt grundsätzlich selbst das Risiko eines Vollmachtsmissbrauchs, denn das Kreditinstitut prüft nicht, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Bevollmächtigte von der Vollmacht Gebrauch machen soll.
Thomas Lorenz
Wann sollte man die Vollmacht abschließen?
Interviewer
Jeder von uns kann jederzeit in Alter in die Lage kommen, seine Bankangelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Deshalb sollte man frühzeitig Vorsorge auch mit Blick auf die Bankangelegenheiten treffen.
Thomas Lorenz
Und wonach wählt man einen Bevollmächtigten am besten aus?
Interviewer
Kontoinhaber sollten nur eine vertrauenswürdige Person als Bevollmächtigten auswählen. Das kann zum Beispiel der Ehepartner oder ein Freund sein.
Thomas Lorenz
Und ab wann gilt die Vollmacht?
Interviewer
Sobald die Vollmacht ausgestellt ist, kann der Bevollmächtigte auch von ihr Gebrauch machen. Das Kreditinstitut prüft auch nicht, ob der Krankheits- oder Vorsorgefall beim Kontoinhaber eingetreten ist.
Thomas Lorenz
Wie lange gilt so eine Vollmacht? Oder anders gefragt: Wann soll man sie aktualisieren?
Interviewer
Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Kontoinhaber jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden, zum Beispiel wenn Zweifel bezüglich des Bevollmächtigten auftreten.
Thomas Lorenz
Muss man mit der Vollmacht zum Notar oder braucht man Zeugen, die die Vollmacht bestätigen?
Interviewer
Zum Notar muss man nicht gehen. Aber der Kontoinhaber sollte zusammen mit der Vertrauensperson zu seiner Bank oder Sparkasse gehen, um die Vollmacht zu erteilen. Da können auch Fragen zum Formular geklärt und etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung ausgeräumt werden.

Der Bevollmächtigte muss sich zudem ausweisen können, denn das Kreditinstitut ist gesetzlich verpflichtet, ihn anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren.
Thomas Lorenz
Braucht man trotzdem noch ein Testament oder reicht die Vorsorgevollmacht aus?
Interviewer
Die „Konto-/Depotvollmacht – Vorsorgevollmacht“ ersetzt nicht ein Testament. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod und bleibt vielmehr auch für die Erben des verstorbenen Kontoinhabers in Kraft. Diese können die Vollmacht widerrufen.
Thomas Lorenz
Was passiert im Krankheitsfall, wenn es keine Vorsorgevollmacht für finanzielle Angelegenheiten gibt?
Interviewer
Ein Gericht könnte dann einen Betreuer bestellen, der über das Konto verfügen darf.
Thomas Lorenz

Weitere Informationen

bankenverband.de
Informationen zur Vorsorgevollmacht vom Bankverband

www.bmjv.de
Vorlage einer Vollmacht zum Herunterladen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.
(Tipp: Füllen Sie das Formular erst bei Ihrer Bank oder Sparkasse aus – das Bankpersonal gibt Ihnen Hilfestellung.)

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