Ihre-Vorsorge Logo

Betriebsrente: Bundesrichter akzeptieren Altersklausel

Dürfen ältere Beschäftigte von der betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen werden? Ja, urteilte das Bundesarbeitsgericht.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Mann in blauem Hemd mit Krawatte hält vor sich ein Blatt mit Aufschrift Betriebliche Altersvorsorge.

© Nicht definiert

Erfurt (dpa/th). Eine Altersgrenze für den Start in eine betriebliche Versorgungsregelung ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts möglich. Es könnten Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen werden, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr vollendet hätten, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Dienstag in Erfurt. (Aktenzeichen: 3 AZR 147/21)

Verhandelt wurde der Fall einer Frau aus Nordrhein-Westfalen, die im Juni 1961 geboren wurde. Ihre betriebliche Unterstützungskasse hatte zur Voraussetzung gemacht, dass Beschäftigte bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Klägerin hielt die Regelung für unwirksam. Ihre Klage wurde jedoch in allen Arbeitsgerichtsinstanzen abgewiesen.

Keine ungerechtfertigte Benachteiligung

Eine solche Höchstaltersgrenze stelle „weder eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche wegen des weiblichen Geschlechts dar“, erklärte das Gericht. Mit der Altersgrenze werde ein legitimes Ziel verfolgt. Sie sei angemessen, erforderlich und keine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Nach den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung lägen den Versicherungsrenten in Deutschland bei Frauen durchschnittlich 36,5 Versicherungsjahre zugrunde und bei Männern 41,9 Jahre. Der Unterschied sei nicht so groß, dass Frauen durch die Auswirkungen der Altersgrenze unangemessen benachteiligt würden, so das Gericht.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Mit Hilfe vom Staat sollen schon Kinder monatlich mindestens 10 Euro im Monat fürs Alter ansparen. Der Bundesfinanzminister findet das Konzept überzeugend. Der AfD ist das alles viel zu wenig.

Time
3 Minuten

Welche Zuschüsse gibt es? Was gilt bei einem Arbeitgeberwechsel? 5 Fragen und Antworten zur betrieblichen Altersversorgung.

Time
5 Minuten

Das neue Altersvorsorgedepot kombiniert die staatliche Förderung mit einer Geldanlage am Kapitalmarkt. Riester-Sparer könnten in das neue Fördersystem wechseln. Das sollte man klug abwägen.

Time
2 Minuten

Ob Eigenheim oder Wohnung: Viele Menschen wollen in die eigenen vier Wände. Doch stark steigende Bauzinsen machen bei vielen die Rechnung zunichte. Und Kredite könnten noch teurer werden.

Time
2 Minuten

Der erste Arbeitsvertrag bringt das erste regelmäßige Einkommen. Schon früh einen kleinen Teil davon in die Altersvorsorge zu stecken, kann sich langfristig auszahlen.

Time
2 Minuten

2027 löst das neue Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab. Bestehende Riester-Verträge bleiben davon unberührt. Das können Sie tun.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026