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Betriebsrentenverband kritisiert geplante Reform der privaten Altersvorsorge

Die Träger betrieblicher Altersversorgung beklagen "erneut vertane Chance", die Ziele der drei Säulen der Altersvorsorge zu definieren - und fühlen sich gegenüber der Privatvorsorge benachteiligt.

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Frau und Mann geben sich die Hand bei einem Business-Meeting. Bild: IMAGO / Westend61 / Josep Suria

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Berlin (sth). Der Dachverband der Träger betrieblicher Altersversorgung in Deutschland (aba) hat den von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vorgelegten Entwurf für eine Reform der geförderten privaten Altersvorsorge deutlich kritisiert. Die derzeit parallel laufenden Reformprojekte für die sogenannten drei Säulen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge - seien “nicht angemessen verzahnt und berücksichtigen nicht ausreichend die wechselseitigen Rückkopplungen”, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme der aba. Damit sei “ein weiteres Mal die Chance vertan” worden, eine Zieldefinition der drei Vorsorgesäulen vorzunehmen.  

Zugleich beklagt der Betriebsrentenverband eine Ungleichbehandlung von betrieblicher und privater Altersvorsorge. Während für die Reform der privaten Vorsorge jährlich 515 Millionen Euro an Haushaltsmitteln aufgewandt werden sollten, stünden für die ebenfalls geplante Reform der betrieblichen Altersversorgung lediglich 155 Millionen Euro zur Verfügung. “Für diese faktische Begünstigung der privaten Altersvorsorge sehen wir keinen sachlichen Grund”, schreibt die aba – “im Gegenteil: Für die erforderliche Stärkung kapitalgedeckter Altersversorgung muss die betriebliche Altersversorgung in Deutschland der priorisierte Weg sein.” Die betriebliche Altersversorgung müsse deshalb stärker gefördert und ihre Attraktivität gesteigert werden, fordert der Verband.

Benachteiligung von Betriebsrenten bei geförderten Produkten

Benachteiligt fühlen sich die in der aba zusammengeschlossenen Versorgungsunternehmen auch bei der im Lindner-Entwurf vorgesehenen Förderung von Altersvorsorgeprodukten. So sollten in der privaten Vorsorge künftig “Produkte gefördert werden, die aus Sicht der Vorsorgenden deutlich flexibler und rentierlicher sein können als es die derzeitigen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung erlauben”. Dies betreffe etwa die geplante Aufhebung der Beitragsgarantie ebenso wie die Frage der Vererblichkeit von nicht verbrauchtem Altersvorsorgekapital. Damit seien die künftigen Rahmenbedingungen für die private Altersvorsorge “geeignet, die betriebliche Altersversorgung nachhaltig zu beschädigen und die von der Bundesregierung angestrebte Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung zu konterkarieren”, heißt es in der aba-Stellungnahme. 

Mit Unverständnis sehen die Betriebsrententräger auch, dass im Bereich der privaten Altersvorsorge künftig die Förderung von Produkten mit Auszahlungsplan vorgesehen sei, der mit dem 85. Lebensjahr endet. Diese Auszahlungsform könne bei Beginn der Leistungsphase “auf viele Menschen durchaus attraktiv wirken”, befürchtet die aba. Dabei werde aber “in Kauf genommen, dass Menschen im fortgeschrittenen Alter, d.h. zu einem Zeitpunkt, in dem sie nicht mehr gegensteuern können, einem erhöhten Altersarmutsrisiko ausgesetzt sein können und staatliche Unterstützung notwendig wird”. Die damit entstehenden finanziellen Risiken würden "auf die künftigen Steuerzahler übertragen, während nicht verbrauchtes Altersvorsorgekapital – anders als bei der betrieblichen Altersversorgung – großzügig vererbt werden" könne. Würden viele Vorsorgesparer diese Möglichkeit wahrnehmen, sei dies deshalb “sozialpolitisch kritisch”, betonen die betrieblichen Altersversorger.  

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