Berlin/Frankfurt am Main (bmf/sth). Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am Montag den seit Langem erwarteten Entwurf für eine Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt. Der Entwurf, der noch vom Bundeskabinett und anschließend von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss, orientiert sich nach Angaben des BMF “eng an den Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten ,Fokusgruppe private Altersvorsorge'”. Ziel sei es, ein “kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten” zu unterbreiten, das eine breite Bevölkerungsschicht dazu animiert, zur Sicherung ihres Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren.
Damit diese Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können, würden die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages notwendigen Kriterien neu gefasst, heißt es in einer Mitteilung des BMF. Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase solle künftig "auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot ohne Garantie” zugelassen werden, für das in Fonds, aber auch in andere geeignete Anlageklassen investiert werden könne. Zudem sollen Sparerinnen und Sparer künftig die Möglichkeit haben, in der Auszahlungsphase der privaten Rente zwischen einer lebenslangen Rente und einem “Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr ohne Restverrentungspflicht” zu wählen. Die gesetzliche Rentenversicherung und der Gesamtverband der privaten Versicherungswirtschaft hatten sich in den vergangenen Monaten für ein Festhalten an lebenslangen Rentenzahlungen stark gemacht.
Fördersystematik bleibt wie bisher
Die steuerliche Fördersystematik bleibt laut den BMF-Plänen in der bisherigen Form erhalten, d. h. es gibt weiterhin eine steuerliche Freistellung der Beiträge in der Ansparphase durch Zulagen sowie einen zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbetrag und eine nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase. Hierbei soll die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, die zudem stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgesparer berücksichtigt und deshalb höhere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzt. Sparerinnen und Sparer mit geringen Einkommen sowie Berufseinsteiger sollen darüber hinaus mit festen Erhöhungsbeträgen gefördert werden.
Die wichtigsten Punkte des Reformentwurfs in der Übersicht:
- Beitragsproportionale Grundzulage von 20 Cent für jeden Euro Eigensparleistung (bis zu einem Höchstbetrag von 3 000 Euro, ab 2030 bis zu 3 500 Euro),
- Beitragsproportionale Kinderzulage pro Kind von 25 Cent für jeden Euro Eigensparleistung (höchstens 300 Euro pro Kind),
- Bonuszulage von 175 Euro für Geringverdiener,
- Berufseinsteigerbonus von 200 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von drei Jahren,
- Förderung eines renditeorientierten und kostengünstigen Altersvorsorgedepots ohne Garantieanforderungen,
- Förderung von Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase mit zwei möglichen Garantiestufen in Höhe von 80 Prozent oder 100 Prozent,
- Standardisierung der Produkte durch Fokus auf Altersvorsorge (z. B. keine Absicherung mehr gegen verminderte Erwerbsfähigkeit, Dienstunfähigkeit bzw. der Hinterbliebenen),
- Ansparphase: Nach fünf Jahren ist ein Anbieterwechsel ohne Wechselkosten seitens des abgebenden Anbieters möglich,
- Stärkere Trennung der Anspar- und Auszahlungsphase durch Wechselmöglichkeit vor der Auszahlungsphase,
- Auszahlungsphase: Wahl zwischen lebenslanger Leibrente oder Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr ohne Restverrentungspflicht; Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre,
- Übermittlungspflicht der Anbieter für wesentliche Produktinformationen an eine digitale Plattform,
- Verbesserungen für bereits abgeschlossene Riester-Verträge durch Anhebung des Sonderausgaben-Höchstbetrages auf 3.500 Euro bei grundsätzlichem Bestandsschutz; Verzicht auf Restverrentung bei einem Auszahlungsplan im Konsens der Vertragsparteien sowie eine förderunschädliche Übertragung auf ein neues Altersvorsorgeprodukt sind möglich,
- Abbau von Komplexität bei der Kapital-Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum (Eigenheimrenten-Förderung).
