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Bundestagswahl 2025 (Teil 7): Was die Parteien zur Rente sagen

Am 23. Februar 2025 findet die nächste Bundestagswahl statt. In einer Serie dokumentieren wir die Aussagen der Parteien zu Rente und Altersvorsorge in ihren Wahlprogrammen. Teil 7: Die Linke.

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Kuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin abendlich beleuchtet mit deutscher Flagge im Vordergrund. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (sth).

Eine sichere Rente für alle 

Viele legen ihre jährliche „Renteninformation“ schnell wieder weg, weil sie wissen: Das wird nicht reichen. Immer weniger Menschen haben ein planbares Berufsleben und können sicher sein kann, dass ein erarbeiteter und erkämpfter Lebensstandard auch Bestand hat. Das muss so nicht sein. Die gesetzliche Rente hat kein Demografeproblem, sondern ein Gerechtigkeitsproblem: 

  • Für ein gerechtes Rentensystem zahlen alle Menschen mit Erwerbseinkommen - auch Beamt*innen, Selbstständige, Freiberufer*innen, Manager*innen und Abgeordnete - in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung ein. Das Rentenniveau kann dann steigen. Menschen mit sogenannten Riester-Verträgen u. ä. Zusatzrenten sollen ihre Verträge in die gesetzliche Rente überführen können. Ergänzend gibt es Betriebsrenten, die mindestens zu 50 Prozent von den Arbeitgeber*innen finanziert sein müssen. 
  • Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben und die Beitragsbemessungsgrenze verdoppeln. Die niedrigen Rentenansprüche von Niedrig- und Geringverdienenden, Erwerbslosen, Erziehenden und Pfegenden wollen wir aufwerten. Ostverdienste wollen wir noch bis 2030 hochwerten, damit sich Renten und Ost- und Westdeutschland angleichen. 
  • Die Rente erst ab 67 bedeutet Rentenkürzungen für alle, insbesondere in Berufen, in denen Beschäftigte nicht so lange durchhalten können. Wir fordern eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Wer 40 Jahre lang gearbeitet und selbst Beiträge gezahlt hat, soll ab 60 abschlagsfrei in Rente gehen können. 
  • Gegen Altersarmut hilft unsere “Solidarische Mindestrente”: Für diejenigen, die wegen schlechter Jobs, erzwungener Teilzeit oder Erwerbslosigkeit keine auskömmliche Rente bekommen. Sie erhalten einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 Euro. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und in Regionen mit sehr hohen Wohnkosten ggf. ein Mietzuschuss.

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