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Firma insolvent: Käufer haftet nicht für alte Betriebsrentenansprüche

Urteil: Der neue Besitzer einer insolventen Firma haftet nicht für Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung, die vor dem Kauf erworben wurden.

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Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

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Erfurt (dpa). Der Käufer eines insolventen Unternehmens haftet nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht für in der Vergangenheit erworbene Betriebsrentenansprüche. Er sei bei den übernommenen Arbeitnehmern nur für Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung zuständig, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, entschied das höchste deutsche Arbeitsgericht am Dienstag in Erfurt (Aktenzeichen 3 AZR 878/16/17). Für die Zeit davor springe der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) ein.

Übereinstimmung mit EU-Recht

Für Leistungen, die vor der Insolvenz liegen, hafte der Erwerber auch dann nicht, wenn für diesen Teil der Betriebsrente der Pensions-Sicherungs-Verein nicht vollständig eintrete, entschied der Dritte Senat. Diese Rechtsprechung sei nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mit EU-Recht vereinbar. Das Bundesarbeitsgericht wies damit mehrere Klagen von Arbeitnehmern aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ab.

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