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Lebensversicherungen: Garantiezins wird vorerst nicht gesenkt

Lebensversicherungen haben Mühe, Zinsversprechen einzuhalten. Experten fordern deshalb, den Garantiezins zu senken. Doch daraus wird vorerst nichts.

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Ein Stapel Münzen liegt auf einem Dokument, daneben ein Taschenrechner.

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Bad Homburg (iv). Anbieter von Lebensversicherungen dürfen voraussichtlich auch im kommenden Jahr für neu abgeschlossene Verträge einen Zinsertrag von bis zu 0,9 Prozent auf den Sparanteil versprechen. Wie das Branchenportal versicherungsjournal.de berichtet, kann die allgemein erwartete Senkung des gesetzlich festgelegten Garantizinses – in der Fachsprache: Höchstrechnungszins – nicht mehr rechtzeitig umgesetzt werden.

Das zuständige Bundesfinanzministerium habe bislang keine Entscheidung getroffen, ob und wenn ja wann es den Garantiezinssatz neu festlege. Die Folge: In der Kürze der verbliebenen Zeit sei eine technische Umsetzung bis Anfang 2021 jetzt nicht mehr möglich, so Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV).

Garantiezins zu hoch für anhaltende Zinsflaute

Die DAV hatte der Finanzaufsicht BaFin bereits im Dezember 2019 empfohlen, auf die anhaltende Zinsflaute auf dem Kapitalmarkt zu reagieren und den Garantiezins für Neuverträge auf 0,5 Prozent zu senken. Die Mathematiker hielten die kalkulierten Sicherheiten der Versicherungen für nicht mehr ausreichend, um einen höheren Zinssatz zu bedienen. 

Die Senkung hätte sich nur auf neu abgeschlossene Verträge ausgewirkt. Bestehende Verträge, für die zum Teil noch Garantiezinsen von vier Prozent gezahlt werden müssen, wären davon nicht betroffen gewesen.

Branchenweit hat der Garantiezins in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung verloren. Denn viele Lebensversicherer bieten wegen verschärfter Regulierungsbedingungen und der niedrigen Zinsen im Neugeschäft nur noch Produkte ohne oder mit geringen Garantien an.

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