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Mehr Betriebsrenten per Gesetz – Bas legt vor

Rund jede und jeder zweite Beschäftigte spart für eine Betriebsrente. Nach den Vorstellungen der Sozialministerin sollen es viel mehr werden. Nun soll es dafür ein Gesetz geben.

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Blauer Aktenordner mit Aufschrift Betriebsrente, davor Taschenrechner, Stift und Geldscheine.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/sth). Deutlich mehr Beschäftigte als heute sollen durch gesetzliche Erleichterungen zu Betriebsrenten für eine bessere Alterssicherung kommen. Zuletzt hatten 18,1 Millionen Beschäftigte eine Betriebsrentenanwartschaft, wie es in einem neuen Regierungsentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) heißt. Durch das “Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz” sollen Betriebsrenten “weiter ausgebaut und gestärkt” werden, wie es in dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf heißt. Die “Süddeutsche Zeitung” berichtete zuerst darüber. 

Die betriebliche Altersvorsorge wuchs laut Entwurf zuletzt nicht mit der Beschäftigung in Deutschland mit. Folge: Die Verbreitungsquote ging leicht auf 52 Prozent zurück. Nun sollen Hindernisse beseitigt und neue Anreize gesetzt werden. Gute Betriebsrenten sollen in möglichst vielen Unternehmen “selbstverständlich und zum festen Bestandteil der Altersvorsorge” werden. Große Lücken gebe es in kleinen Unternehmen und bei Geringverdienenden.

Die einzelnen Regelungen

Um dies zu ändern, plant Bas verschiedene Änderungen. So soll es kleineren Unternehmen erleichtert werden, Betriebsrenten anzubieten, etwa im Rahmen einer Betriebsvereinbarung. Das bestehende Sozialpartnermodell, in dem Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften betriebliche Altersversorgung vereinbaren können, soll entsprechend weiterentwickelt werden. 

Erleichtert werden sollen sogenannte Opting-Out-Systeme, bei denen man widersprechen muss, wenn ein Teil des Entgelts nicht automatisch für Betriebsrenten verwendet werden soll. “Mit diesen Maßnahmen verbunden ist eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung”, heißt es in dem Entwurf. Beim Ansparen sollen Risiken und somit auch Renditen höher sein können. Vorschriften für Pensionskassen werden “flexibilisiert”, wie es heißt. Auch die steuerliche Förderung der Betriebsrenten soll erhöht werden. 

Der “Süddeutschen Zeitung” sagte Bas: “Damit wollen wir besonders Betriebsrenten auf tarifvertraglicher Basis weiter stärken, denn diese sind effektiv, kostengünstig und sicher.” Kleinen Unternehmen ohne Tarifvertrag werde es ermöglicht, sich solchen Systemen anzuschließen, damit sie ihren Mitarbeitenden einfach und unbürokratisch eine Betriebsrente anbieten könnten, sagte die Politikerin. Auch Teilzeitkräfte sollten profitieren. Insgesamt solle die Betriebsrente “ein selbstverständlicher Teil der Alterssicherung” sein. 

Ein Gesetz folgt dem nächsten

Hintergrund ist auch, dass wegen des Übertritts der vielen Babyboomer ins Rentenalter die gesetzliche Rente unter Druck steht. Zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente hatte Bas bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Allerdings hatten auch die Vorgängerregierungen betont, dass die Alterssicherung auf drei Säulen beruhe, neben der gesetzlichen und der betrieblichen auch der privaten.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hatte Schwarz-Rot bereits in ihrem “Sofortprogramm” als vorrangig angekündigt. Am Dienstag schickte Bas – ebenso wie das Betriebsrentenstärkungsgesetz – auch einen Referentenentwurf für ein Tariftreuegesetz in die Abstimmung zwischen den Bundesministerien.

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