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Verband: Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz zügig umsetzen

aba-Chef Thurnes erklärt, dass mit dem Gesetzentwurf der Ampel-Koalition bereits eine „ausgereifte Blaupause für den Weg zu mehr Betriebsrenten“ vorliege.

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Verband: Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz zügig umsetzen

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Berlin (aba/sth). Für eine zügige Umsetzung des noch von der Ampel-Koalition verabschiedeten Entwurfs für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BSRG) macht sich der Dachverband der Anbieter betrieblicher Altersvorsorgeprodukte (aba) stark. „Mit dem Entwurf für das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz liegt bereits eine ausgereifte Blaupause für den Weg zu mehr Betriebsrenten vor", erklärte der Verbandsvorsitzende Georg Thurnes am Dienstag vor rund 650 Betriebsrentenexperten bei der aba-Jahrestagung in Berlin.

Wenn das Gesetz an einigen Stellen noch nachgeschärft würde, „könnte es die betriebliche Altersversorgung schnell und nachhaltig stärken“, sagte Thurnes. Beispiele für sinnvolle Nachjustierungen seien etwa die Öffnung von Sozialpartnermodellen für Unternehmen, die nicht selbst dem dafür erforderlichen Tarifvertrag unterliegen, eine rechtssichere Einführung von Optionsmodellen auf betrieblicher Ebene, Erleichterungen bei den Abfindungsmöglichkeiten oder Klarstellungen für den vorzeitigen Bezug einer Betriebsrente. „Jetzt muss der Gesetzgeber endlich den Mut zum Handeln aufbringen. Wir dürfen keine weitere Zeit verlieren“, forderte Thurnes.

“Bei opulenter Förderung muss eine lebenslange Leistung herauskommen”

Mit Blick auf die Pläne der Bundesregierung für eine „Frühstart-Rente“ und eine Reform der privaten Altersvorsorge („Riester-Rente“) erklärte der aba-Chef: „Am Ende muss bei einer opulenten Förderung auch eine lebenslange Leistung herauskommen.“ 

Hintergrund der Forderung ist, dass die Verbraucherzentralen und manche Forschende im Bereich der Privatvorsorge künftig auch zeitlich befristete Auszahlpläne zulassen wollen. Das lehnen die gesetzlichen Rentenversicherer, aber auch private Versicherungen mit Blick auf die zunehmende allgemeine Lebenserwartung vehement ab. „Und wenn man in der geförderten privaten Altersvorsorge Garantien nahezu vollkommen ausklammern will, dann muss man in der betrieblichen Altersversorgung Garantieverzicht oder zumindest Garantieabsenkungen überall zulassen“, ergänzte Thurnes die Forderungen der Betriebsrentenanbieter.

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