München (tö). Wie hoch sind die Beamtenpensionen wirklich? Das fragen sich nicht zuletzt auch diejenigen, die eine gesetzliche Rente bekommen oder bekommen werden und die Ruhegehälter der Staatsdiener mit ihrer Rente vergleichen. Antworten finden sich im neuen „Alterssicherungsbericht 2024“, den das Bundesarbeitsministerium gerade vorgelegt hat. Demnach beliefen sich die durchschnittlichen Bruttomonatsbezüge Anfang 2023 für Pensionäre und Pensionärinnen (65 Jahre und älter) bei Männern im „unmittelbaren Bundesbereich“ auf 3480 Euro im Monat, bei Frauen auf 2980 Euro. Etwas höher ist das Ruhegehalt für Beamte aus dem Landesbereich, es beträgt brutto 3820 Euro für Männer und 3150 Euro für Frauen. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern sind davon abzuziehen.
Gesetzliche Renten sind im Durchschnitt deutlich niedriger. Renten oberhalb von 3000 Euro brutto sind sogar die absolute Ausnahme, auch wenn sie mit den zuletzt deutlichen Rentenerhöhungen zunehmen werden. Doch der Vergleich hinkt ohnehin: So wird im Alterssicherungsbericht darauf hingewiesen, dass es für Beamte – anders als für etwa die Hälfte der gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer – keine betriebliche Altersversorgung gibt. Die Beamtenversorgung als erste Säule der Altersvorsorge müsse daher „aus sich heraus eine angemessene Alterssicherung ohne ergänzende Elemente sicherstellen“.
Von Staatsdienern wird eine bessere Ausbildung erwartet
Außerdem ist für die Mehrheit der Staatsdiener laut dem Bericht „ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder eine qualifizierte Ausbildung (und zusätzliche Berufsausbildung) Einstellungsvoraussetzung, was zu einer höheren Durchschnittsvergütung führt“ – und wiederum dazu beiträgt, dass die Durchschnittspensionen im Vergleich zu den gesetzlichen Renten höher sind. So entfallen bei den Ländern rund 89 Prozent der Ruhestandsbeamtinnen und -beamten aufgrund ihrer hohen Qualifikation auf die Laufbahngruppen des gehobenen und höheren Dienstes. Beim Bund sind es immerhin noch 52 Prozent, bei den Gemeinden rund 79 Prozent.
Hinzu kommt: Wenn in öffentlichen Beiträgen auf Durchschnittsrenten von zum Beispiel um die 1000 Euro verwiesen wird, sind solche Zahlen wenig aussagekräftig. Beim Vergleich von Beamtenversorgung und gesetzlicher Rente ist nämlich zu berücksichtigen, dass „Durchschnittsrenten“ einen Mittelwert aus allen rentenversicherten Berufsgruppen abbilden. Darin enthalten sind auch Versicherte, die nicht lange in die Rentenversicherung eingezahlt haben, etwa, weil sie später Beamte oder selbständig geworden sind oder ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben. Diese „Mini-Renten“ ziehen den Durchschnittswert nach unten. Darauf wird auch im neuen Alterssicherungsbericht aufmerksam gemacht. Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehöre hingegen, „das Lebenszeitprinzip (ununterbrochene Beschäftigungszeit), das zu einer durchschnittlich längeren Beschäftigungszeit führt“, so der Regierungsbericht.
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