Ihre-Vorsorge Logo

„Einbeziehung von Beamten in die Rentenversicherung unmöglich“

Der ehemalige Rentenchef Franz Ruland hält eine gemeinsame Alterskasse für Staatsdiener und Beschäftigte durch das Grundgesetz für ausgeschlossen.

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Hände halten ein weißes Sparschwein und eine Papierschnittfigur in Form eines Rentnerpaares.

© Nicht definiert

Hamburg/Frankfurt am Main (sth). Der langjährige Chef des früheren Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Franz Ruland, hält die von verschiedenen Seiten geforderte Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung für unmöglich. Das Grundgesetz schließe eine solche Reform aus, schreibt Ruland in einem aktuellen Beitrag für die Zeitschrift „Wirtschaftsdienst“. Zur Begründung verweist der Rentenexperte auf Artikel 33 des Grundgesetzes, wonach das Recht des öffentlichen Dienstes „unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln“ sei.

Unzulässig wäre nach Ansicht Rulands, der Verfassungsrechtler ist, „selbst die Einführung einer ,gespaltenen Versorgung' nach dem Vorbild der Kombination aus Rentenversicherung und Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes“. Zwar könne Artikel 33 des Grundgesetzes grundsätzlich auch geändert werden, so Ruland. „Die dafür notwendigen Zweidrittelmehrheiten sind aber wegen der vielen Beamten in Bundestag und Bundesrat nicht zu erzielen“, zeigt sich der Rentenexperte skeptisch. 

Aufgrund der demografiebedingt ähnlichen Probleme von Beamtenversorgung und Rentenversicherung sei es auf der anderen Seite „zwingend“, die in der Rentenversicherung getroffenen Maßnahmen auch auf die Beamtenversorgung „systemadäquat zu übertragen“, fordert Ruland, der zeitweise auch Vorsitzender der Regierungsberater für Rentenfragen ("Sozialbeirat") war. Die von Beamten erhoffte Entlastung der Rentenversicherung sei allerdings nicht zu erwarten, warnt er. Eine solche sei nur möglich, wenn den Rentenkassen „nicht gleichzeitig auch die zu zahlenden Pensionen aufgebürdet würden“.  

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Bei ETFs stecken die Tücken im Detail, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Und bietet deshalb Aufklärung rund um die Riester-Reform und das neue Altersvorsorgedepot an.

Time
3 Minuten

Eine neue Untersuchung zeigt: Langfristig in den gesamten Markt zu investieren ist besser, als mit Einzelaktien zu spekulieren.

Time
3 Minuten

Die ersten Banken und Finanzdienstleister werben um Kunden für das Altersvorsorge-Depot – mit Gewinnspielen, Vorregistrierungen, Wartelisten. Warum vorschnelle Entscheidungen sich selten lohnen.

Time
2 Minuten

In der Diskussion um eine ausreichende Altersvorsorge zeigt eine Auswertung: Ruheständler in Ostdeutschland leben häufiger zur Miete. Doch ihr mittleres Haushaltseinkommen (Median) ist nur 80 Euro niedriger als im Westen.

Time
2 Minuten

Stirbt der oder die Ex innerhalb von drei Jahren nach der Scheidung, lässt sich der vorgenommene Versorgungsausgleich rückgängig machen – von allein geschieht das aber nicht.

Time
3 Minuten

Die kapitalbildende Lebensversicherung zählt zu den klassischen Vorsorgeformen in Deutschland. Doch die Verknüpfung von Familien-Absicherung im Todesfall und Ansparen für den Ruhestand birgt Nachteile, wie der Bund der Versicherten (BdV) erklärt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026