Hamburg/Frankfurt am Main (sth). Der langjährige Chef des früheren Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Franz Ruland, hält die von verschiedenen Seiten geforderte Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung für unmöglich. Das Grundgesetz schließe eine solche Reform aus, schreibt Ruland in einem aktuellen Beitrag für die Zeitschrift „Wirtschaftsdienst“. Zur Begründung verweist der Rentenexperte auf Artikel 33 des Grundgesetzes, wonach das Recht des öffentlichen Dienstes „unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln“ sei.
Unzulässig wäre nach Ansicht Rulands, der Verfassungsrechtler ist, „selbst die Einführung einer ,gespaltenen Versorgung' nach dem Vorbild der Kombination aus Rentenversicherung und Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes“. Zwar könne Artikel 33 des Grundgesetzes grundsätzlich auch geändert werden, so Ruland. „Die dafür notwendigen Zweidrittelmehrheiten sind aber wegen der vielen Beamten in Bundestag und Bundesrat nicht zu erzielen“, zeigt sich der Rentenexperte skeptisch.
Aufgrund der demografiebedingt ähnlichen Probleme von Beamtenversorgung und Rentenversicherung sei es auf der anderen Seite „zwingend“, die in der Rentenversicherung getroffenen Maßnahmen auch auf die Beamtenversorgung „systemadäquat zu übertragen“, fordert Ruland, der zeitweise auch Vorsitzender der Regierungsberater für Rentenfragen ("Sozialbeirat") war. Die von Beamten erhoffte Entlastung der Rentenversicherung sei allerdings nicht zu erwarten, warnt er. Eine solche sei nur möglich, wenn den Rentenkassen „nicht gleichzeitig auch die zu zahlenden Pensionen aufgebürdet würden“.
