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Rentenversicherungs-Chefin kritisiert falsche Berechnungen zur Altersarmut

Gundula Roßbach: Auf das Gesamteinkommen und den Haushaltskontext kommt es an.

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Gundula Roßbach, Präsidentin der DRV Bund – Bild: DRV Bund/Frank Nuernberger

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München (tö). Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, hat davor gewarnt, mit holzschnittartigen Modellrechnungen beim Thema Altersarmut das Vertrauen in die Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung zu untergraben und Menschen unnötig zu verunsichern. In der Diskussion werde der Eindruck vermittelt, „gegen das Risiko von Armut im Ruhestand schütze selbst jahrzehntelange Arbeit in Vollzeit nicht mehr, eine zu geringe Rente werde zunehmend unausweichlich“. Dies sei „nicht nur faktisch falsch“, es verstelle „auch den Blick auf die tatsächlichen Risiken für Altersarmut“, schrieb Roßbach in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). 

Nachzulesen ist der Artikel auch auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Dort heißt es in dem Beitrag: „Es wird viel mit schiefen Zahlen zu Altersarmut hantiert. Das schadet denen, die betroffen sind.“ 

"Tatsächlichen Risiken für Altersarmut durch Entscheidungen entgegenwirken"

Nach Ansicht der Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund kann sich das Szenario, dass selbst Langzeit-Vollbeschäftigte von Altersarmut betroffen sein könnten, „nachteilig auf die Bereitschaft der verschiedenen Akteure auswirken, den tatsächlichen Risiken für Altersarmut durch politische, ökonomische oder persönliche Entscheidungen entgegenzuwirken“. Als mögliche Risikofaktoren für Altersarmut nannte Roßbach hingegen „Arbeitslosigkeit, geringe Löhne oder längere Phasen ohne Vollzeitbeschäftigung“. 

Die Rentenversicherungs-Chefin wandte sich in ihrem Beitrag für die FAZ gegen stark vereinfachte Rechenmodelle, die unterstellen, Versicherte erhielten ihr gesamtes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsleben lang ein und denselben Lohn, und zwar einen Anteil vom statistischen Durchschnittsverdienst, der immer gleich bleibt. Daraus ließe sich keine vermeintlich typische finanzielle Situation für den Ruhestand der Zukunft ableiten. „Wer künftige Renten realistisch schätzen will, muss die Versicherungsverläufe so ganzheitlich betrachten, wie sie im wirklichen Leben geschrieben werden: mit Karriereeffekten und mit Leistungen beispielsweise für Kindererziehung“, argumentierte die Chefin der DRV

Deutsches Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge

Sie verwies außerdem auf das deutsche Drei-Säulen-Modell: Demnach hängt das Alterseinkommen davon ab, welche weiteren Einkommensquellen – also aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge – neben der gesetzlichen Rente vorhanden sind. So beziehen bei den über 65-Jährigen 61 Prozent ihres gesamten Alterseinkommens aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Rest ihrer Einnahmen stammt aus anderen Quellen. Auch derzeit haben etwa zwei Drittel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine private und/oder betriebliche Altersvorsorge. 

Hinzu kommt laut Roßbach der Faktor, in was für einen Haushalt der oder die Versicherte lebt: „Wer selbst nur ein geringes eigenes Einkommen hat, kann in Verbindung mit dem Einkommen des Partners trotzdem gut abgesichert sein“, schreibt die Rentenpräsidentin. Roßbach verweist hier auf den Alterssicherungsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2020. Danach erreichten Ehepaare in Deutschland ein durchschnittliches Gesamteinkommen aus Alterssicherungsleistungen und zusätzlichen Einkommen in Höhe von netto 2.907 Euro im Monat. Unter den alleinstehenden 65-Jährigen und Älteren beziehen Männer im Durchschnitt ein Gesamteinkommen von 1.816 Euro, Frauen verfügen über 1.607 Euro. 

Vergleichsweise wenig Rentnerinnen und Rentner müssen Grundsicherung beziehen

Diese Zahlen erklären laut der DRV-Präsidentin auch, warum vergleichsweise wenig Rentnerinnen und Rentner staatliche Grundsicherung beziehen müssen. Im Jahr 2022 traf dies auf 2,8 Prozent zu. Der Anteil sei damit deutlich geringer als in der Gesamtbevölkerung mit acht Prozent, so Roßbach. „Wer Grundsicherung im Alter bezieht, kann meist keine langen Versicherungsverläufe aufweisen. Oft haben diese Menschen gebrochene Erwerbskarrieren – zum Beispiel wegen langer Arbeitslosigkeit oder wegen längerer Phasen einer selbständigen Tätigkeit ohne Beitragszahlung“, schreibt die Rentenpräsidentin weiter. Auch Menschen, die schon während ihres Erwerbslebens länger auf staatliche Unterstützung angewiesen waren, hätten ein höheres Risiko, im Alter Grundsicherung beziehen zu müssen.

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