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Roßbach: Altersvorsorge muss mehrere Risiken absichern

Die Chefin der Deutschen Rentenversicherung warnt vor „unkalkulierbaren Auswirkungen“, wenn Langlebigkeit und Invalidität künftig nicht mehr ausreichend versichert wären.

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Gundula Roßbach, Präsidentin der DRV Bund

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Berlin (sth). Altersvorsorge muss nach Ansicht der Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, Gundula Roßbach, nicht nur das Leben nach der Erwerbsphase, sondern auch das Risiko von Erwerbsminderung ausreichend absichern. Ein teilweiser Wegfall dieser Sicherungen, wie er im – nicht mehr vom Bundestag verabschiedeten – Entwurf des Bundesfinanzministeriums für eine Reform der privaten Altersvorsorge vom Herbst 2024 geplant war, „würde zu unkalkulierbaren Auswirkungen in der älter werdenden Bevölkerung führen“, warnt Roßbach in einem am Montag veröffentlichten Gastbeitrag für die Zeitschrift der Deutschen Aktuarvereinigung, den Verband der Versicherungsmathematiker.

Roßbach erinnert daran, dass es nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums künftig möglich werden sollte, „auch befristete Auszahlungspläne im Rahmen der geförderten privaten Alterssicherung zuzulassen und darüber hinaus den individuellen Invaliditätsschutz ganz von der Förderung auszuschließen“. Untersuchungen hätten jedoch gezeigt, dass die Erwerbstätigen im Bereich der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge „bereits heute unzureichend gegen Invalidität abgesichert sind“, so Roßbach. „Wenn dann der Fall der Erwerbsminderung tatsächlich deutlich vor dem Rentenalter eintritt, fehlt der Teil der Absicherung, den die Zusatzvorsorge im Drei-Säulen-Modell (aus gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Altersvorsorge, d. Red.) abdecken sollte“, skizziert die Rentenversicherungs-Chefin das Problem. 

Auszahlungspläne könnten zu kurz absichern

Auch das sogenannte Langlebigkeitsrisiko könnten Beschäftigte unterschätzen, wenn sie sich bei der privaten Altersvorsorge statt für eine lebenslange Rente künftig für einen Auszahlungsplan entscheiden sollten, warnt Roßbach mit Blick auf den Entwurf des Finanzministeriums. Diese Auszahlungspläne sollten den Vorstellungen von Ex-Finanzminister Christian Lindner (FDP) zufolge künftig nur noch bis zum 85. Lebensjahr regelmäßige Zahlungen sicherstellen. Da viele Menschen ihre Lebenserwartung aber zu niedrig einschätzen würden – im Durchschnitt um etwa fünf Jahre –, könne das Armutsrisiko „gerade im hochbetagten Alter erheblich zunehmen“, befürchtet Roßbach.

Die Präsidentin des größten deutschen Rentenversicherers plädiert deshalb dafür, das Langlebigkeits- und das Erwerbsminderungsrisiko durch alle drei Altersvorsorgesäulen gemeinsam so abzudecken, „dass für die Einzelnen eine ausreichende Lebensstandardsicherung … erreicht wird“. Bei einer unzureichenden Absicherung dieser Risiken sei zu befürchten, „dass die Inanspruchnahme von Fürsorgeleistungen und damit die gesamtgesellschaftlichen Kosten künftig steigen werden“, warnt Roßbach.  

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