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VL: Mit 40 Euro im Monat fürs Alter sparen

Viele Arbeitnehmer verzichten auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Dabei gibt es dafür Geld vom Arbeitgeber und vom Staat – eine Chance nicht nur für Geringverdiener.

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Baurarbeiter hält goldenes Sparschwein. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

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Wann der Arbeitgeber VL zahlt

Alle Arbeitnehmer, auch Soldaten, Beamte oder Auszubildende, können laut Vermögensbildungsgesetz einen VL-Vertrag abschließen und so monatlich 40 Euro sparen. Attraktiv ist das vor allem dann, wenn der Arbeitgeber auch wirklich diese oder einen Teil der Leistung für seine Mitarbeiter zahlt.

Wie viel das ist, steht im Tarifvertrag, weiß der Betriebsrat oder die Personalabteilung. Nur monatlich 6,65 Euro vom Arbeitgeber gibt’s zum Beispiel im öffentlichen Dienst. Banken und Versicherungen zahlen hingegen die vollen 40 Euro.

Ohne Tarifvertrag gibt es allerdings nicht selten gar kein Geld. Zahlt der Arbeitgeber wie in den meisten Fällen nur einen Teilbetrag, können Sparerinnen und Sparer den Rest bis zur Obergrenze von 40 Euro aufstocken, sie müssen aber nicht.

Wo das Geld abgezogen wird

Die vermögenswirksame Leistung vom Arbeitgeber gibt es zusätzlich zum Bruttogehalt. Das Geld plus den Betrag, den der Arbeitnehmer dazu legt, zusammen also bis zu 40 Euro, werden vom Gehalt abgezogen. VL-Sparer müssen aber vorher selbst entscheiden, in welchen Vertrag das Geld fließen soll. Vom ausgewählten Anbieter gibt es dann eine Bestätigung. Diese ist dem Arbeitgeber vorzulegen, der den vereinbarten Betrag in den Vertrag einzahlt und dies in der Lohnabrechnung nachweist.

Wann es die staatliche Zulage gibt

Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage im Rahmen der VL gibt es für Bausparverträge, die Tilgung eines Baukredits oder für Aktienfonds. Am höchsten ist die staatliche Förderung bei den Fonds. Hier legt der Staat 20 Prozent obendrauf – allerdings nur bis zu einem eingezahlten Höchstbetrag von 400 Euro für Singles und 800 Euro für Ehepaare pro Jahr.

Die höchste staatliche Zulage beläuft sich somit auf 80 beziehungsweise 160 Euro im Jahr. Das zu versteuernde Einkommen darf bei Singles jedoch nicht mehr als 20 .000 (Ehepaare: 40. 000) Euro jährlich übersteigen. Die Zulage wird über die Steuererklärung beantragt.

Welche Sperrfristen zu beachten sind

Für VL-Verträge gelten spezielle gesetzliche Regeln. Normalerweise muss sechs Jahre eingezahlt werden, danach müssen die Sparer noch ein Jahr warten, bis sie über das angesparte Geld verfügen können, zumindest, wenn ein Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage besteht.

Sparer ohne Anspruch auf die Förderzulagen können nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den Vertrag jedoch auch vorzeitig kündigen, wenn dies nicht generell vom Anbieter ausgeschlossen ist. Man kann den Vertrag aber auch über Jahrzehnte, ohne über das Geld zu verfügen, immer weiter besparen, etwa für die Altersvorsorge.

Was Fonds den VL-Sparern bringen

Wegen der niedrigen Zinsen ist es derzeit besonders attraktiv, VL-Leistungen in Fonds anzulegen. Der deutsche Fondsverband BVI hat untersucht, wie VL-Verträge abschneiden, die auf Aktienfonds mit dem Anlageschwerpunkt Deutschland basieren. Analysiert wurden dabei für den Zeitraum von 1962 bis 2020 alle Sechs-Jahres-Perioden, also zum Beispiel von 1962 bis 1968, von 1992 bis 1998 oder zuletzt von 2014 bis 2020.

Das Ergebnis: In den vergangenen fast 60 Jahren sprang nach sechs Jahren nur in fünf Perioden weniger heraus als die Gesamteinzahlung von 2880 Euro (40 Euro mal zwölf Monate mal sechs Jahre). Die jährliche Wertsteigerung betrug 7,42 Prozent, im Durchschnitt kamen so 3877 Euro zusammen, also fast 1000 Euro mehr als die 72 Einzahlungen à 40 Euro. Mit der Arbeitnehmersparzulage beläuft sich die Durchschnittsrendite sogar auf jährlich 10,38 Prozent, macht am Ende 4357 Euro.

Die Erträge sind bei der Auszahlung allerdings zu versteuern. Sparer sollten deshalb bei der VL-Anlage auch an ihren Freistellungsauftrag denken.

Wann Anleger mit Verlusten rechnen müssen

Gute Renditen in der Vergangenheit sind nie eine Garantie dafür, dass es auch in Zukunft gut läuft. Je länger regelmäßig in aktienbasierte Fonds angespart wird, desto geringer ist jedoch die Gefahr, beim Ausstieg Verluste zu haben. Außerdem ist kein Sparer gezwungen, seine Fondsanteile in einer schlechten Börsenzeit zu verkaufen. Man könne einen Kursabsturz auch aussitzen, beruhigt die Stiftung Warentest.

Warum Fonds besonders infrage kommen

Bislang wurden VL meist in Fonds angespart, bei denen Manager aktiv die Aktien auswählen, in die investiert wird. Der Fondsverband BVI führt hier allein etwa 200 auf seiner „Liste der aktiven angebotenen VL-Fonds“. Nachteil: Die jährlichen Verwaltungs- und Managementkosten bewegen sich häufig zwischen 1,5 und zwei Prozent des ersparten Geldes. Hinzu kommt der Ausgabeaufschlag, also die Kaufgebühr. Gibt es hier keinen Rabatt, können von 40 Euro schon mal zwei Euro für den Vertrieb draufgehen, zwei Euro, die Monat für Monat nicht in den Fondstopf wandern.

Verbraucherschützer und Stiftung Warentest raten deshalb zu prüfen, ob nicht eine VL-Anlage mit den deutlich günstigeren Exchange Traded Funds (ETFs) möglich ist. Das geht zum Beispiel mit manchen ETFs, die Weltindizes abbilden wie den MSCI World (knapp 1600 Aktien aus 23 Ländern) oder den MSCI All Country World (etwa 3000 Aktien, auch aus Schwellenländern).

Wo sich ein VL-Vertrag mit ETFs abschließen lässt

Jeder Fondssparer benötigt ein Wertpapierdepot bei einer Bank, das die Fondsanteile verwahrt. Die meisten Banken wollen aber bislang keine VL-Verträge mit ETFs verwalten. Möglich ist es aber bei einigen wenigen Finanzinstituten wie dem Discountbroker Comdirect, bei Finvesto, bei der Fondsplattform Envestor oder beim digitalen Vermögensverwalter Oskar.

Beim Kauf der ETFs können aber nicht nur Transaktionskosten fällig sein. Von den 40 Euro können dafür zum Beispiel um die 20 Cent draufgehen. Hinzu kommen die laufenden Kosten von jährlich meist deutlich unter 0,5 Prozent und Depotgebühren von zum Beispiel zwölf Euro pro Jahr.

Bei der Auswahl eines ETFs sollten Anleger außerdem genauso bei den gemanagten Fonds zunächst darauf schauen, ob der ETF überhaupt für VL geöffnet ist. Eine Liste der VL-fähigen ETFs gibt’s im Internet beim Finanzportal Extra ETF. Die Stiftung Warentest rät: „Ein VL-Sparplan bietet eine gute Gelegenheit für erste Gehversuche mit Fonds.“ Kleine Sparbeiträge seien ideal, „um in die Aktienwelt einzusteigen“.


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