Hallo Pflegerin,
die Pflegekasse Ihres Vaters zahlt ggf. solange für Sie Beiträge wegen der nichterwerbsmässigen Pflege, bis Sie Ihre Regelaltersgrenze erreichen. Es spielt dabei keine Rolle, welche Rente (Rentenart) Sie beziehen und Sie müssen diese Rente auch nicht auf eine Teilrente von z. B. 99,99 % reduzieren. Erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze würden die Beiträge nur noch gezahlt, wenn Sie auf einen Teil Ihrer Rente verzichten.