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Experten-Antwort

99,9 Prozent Schwerbehindertenrente

von Pflegerin03.03.2023 | 09:37
282 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, kann ich von meiner Erwerbsminderungsrente auch in eine gekürzte Schwerbehindertenrente, wechseln damit mir Pflegepunkte gut geschrieben werden. Ich werde im Sommer 62 und beginne jetzt die Pflege meines Vaters. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pflegerin,

die Pflegekasse Ihres Vaters zahlt ggf. solange für Sie Beiträge wegen der nichterwerbsmässigen Pflege, bis Sie Ihre Regelaltersgrenze erreichen. Es spielt dabei keine Rolle, welche Rente (Rentenart) Sie beziehen und Sie müssen diese Rente auch nicht auf eine Teilrente von z. B. 99,99 % reduzieren. Erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze würden die Beiträge nur noch gezahlt, wenn Sie auf einen Teil Ihrer Rente verzichten.

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1 Antworten

Abschlägeam 03.03.2023 | 10:04
Seit wann beziehen Sie denn EM-Rente? Bzw. wann endet Ihre Zurechnungszeit? (Ersichtlich aus dem Rentenbescheid). Denn wenn diese schon 'abgelaufen' ist, dann wirken sich die 'Pflegepunkte' auch bei einer EM-Rente dann später aus, ohne dass Sie die Rentenart wechseln müssten*) Wenn Sie in eine SB-Rente wechseln würden, dann auch, dafür sind aber keine 99,99 % notwendig. Erst wenn Sie ab Regelaltersrente immer noch pflegen, sollten Sie dann auf 99,99 % umändern. (Lt. aktueller Gesetzeslage...) *) aus steuerlicher Sicht kann es sinnvoll sein, dies so spät wie möglich zu machen, denn das Finanzamt berechnet dann die Differenz zwischen 'steuerpflichtiger' Teil und #steuerfreier Teil' der Rente als 'Freibetrag in EUR' noch einmal neu. Nicht aber dann nochmal, wenn Sie in die Regelaltersrente wechseln. Hier könnte es sich lohnen, dies noch einmal genau zu berechnen. Denn wenn die Pflegepunkte mit einberechnet werden, ist ja auch die Regelaltersrente noch einmal höher und wenn das dann erst 'neu berechnet' wird, gibt es mit denen zusammen dann einen 'höchstmöglichen' neuen Freibetrag. Erkundigen Sie sich dazu parallel bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein oder auch bei Ihrem Finanzamt direkt.
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