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Experten-Antwort

ALG-2 der Frau und ich bald Übergangsgeld von der RV, was nun?

von Bond00731.07.2017 | 21:29
608 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, meine Frau bezieht jetzt ALG-2, weil ich ALG-1 mit Nahtlosigkeitsregelung seit dem 01.06.2017. Nun werde ich bald einen Weiterbildungslehrgang über die RV machen und beziehe dann Übergangsgeld für die Zeit der Maßnahme. Was passiert dann mit dem ALG-2 meiner Frau? oder wird mein Übergangsgeld von der RV gestrichen? Oder bekomme ich dann kein Weiterbildungslehrgang über die RV genehmigt, weil meine Frau ALG-2 hat? Das sind nun alles Dinge die mich bzw. uns beschäftigen. Da ich nun meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, durch mein gesundheitliches Problem, hat man mit LTA genehmigt über die Rv. Nun habe ich jetzt erstmal ein GAP in einem BfW absolviert. Jetzt wird mir dann der Weiterbildungslehrgang genehmigt. Aber inzwischen kam der Antrag bei JC für meine Frau wegen ALG-2 dazu. Nun ich war noch nie in solcher Situation, und brauch rechtlichen Rat und Tipps. Gruß Bond007

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bond007,

das ALG-2 Ihrer Frau wird dem Grunde nach vom Jobcenter weitergezahlt. Allerdings wird nun ab Beginn der Weiterbildungsmaßnahme Übergangsgeld von der DRV gezahlt. Anstatt des bisherigen ALG-1 wird nun das Übergangsgeld als Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Das Ihre Frau ALG-2 bezieht, hat bzw. hatte keinen Einfluss auf die Bewilligung der Wiedereingliederungsmaßnahme. Hier ist allein ihre eigenes Leistungsvermögen entscheidend gewesen.

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3 Antworten

Schorscham 01.08.2017 | 14:19
Zitat von Bond007 anzeigenausblenden
Sofern Sie und Ihre Frau in einem Haushalt leben, bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, nicht nur Ihre Frau bezieht ALG_2, sondern Sie ebenfalls. Die exakte Berechnung können Sie dem ALG_2-Bewilligungsbescheid entnehmen. Somit gelten für Sie auch die selben Mitwirkungspflichten gegenüber Ihrem Jobcenter. Das wird dann interessant sein, wenn Sie Ihren Weiterbildungslehrgang beendet haben. Als ALG_2-Empfänger sind Sie nämlich dazu verpflichtet, ALLES Zumutbare zu unternehmen, um Ihre Bedürftigkeit so weit wie möglich zu verringern. Dazu ghört vor allem, JEDE zumutbare Arbeit anzunehmen. Zumutbar ist JEDE Arbeit, die Sie weder körperlich noch geistig überfordert. MfG
Apfelam 02.08.2017 | 18:36
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
meine Frau bezieht jetzt ALG-2,.....
Sofern Sie und Ihre Frau in einem Haushalt leben, bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, nicht nur Ihre Frau bezieht ALG_2, sondern Sie ebenfalls. Die exakte Berechnung können Sie dem ALG_2-Bewilligungsbescheid entnehmen. Somit gelten für Sie auch die selben Mitwirkungspflichten gegenüber Ihrem Jobcenter. Das wird dann interessant sein, wenn Sie Ihren Weiterbildungslehrgang beendet haben. Als ALG_2-Empfänger sind Sie nämlich dazu verpflichtet, ALLES Zumutbare zu unternehmen, um Ihre Bedürftigkeit so weit wie möglich zu verringern. Dazu ghört vor allem, JEDE zumutbare Arbeit anzunehmen. Zumutbar ist JEDE Arbeit, die Sie weder körperlich noch geistig überfordert. MfG
Schorsch,was ist eigentlich wenn ein unbefristeter EM-Rentner durch den Partner in eine Bedarfsgemeinschaft beim ALG 2 "rutscht"?Das diese Rente als Einkommen gerechnet wird,ist unstrittig,wie sieht es aber bezüglich der Rente dann "vermittlungstechnisch"aus,erkennt das Jobcenter die unbefristete EM-Rente an oder nicht?
Bond007am 04.08.2017 | 21:22
Man hat mir bzw. uns nun gesagt, das das Jobcenter jetzt eine Abtretungserklärung an die Rentenversicherung sendet, um zu sehen was ich für Übergangsgeld bekomme. Wird das dann verrechnet mit dem ALG-2, oder wie soll das laufen? Oder bekomme ich dann kein Übergangsgeld und es läuft dann ALG- 2 weiter? Also heute kam der Bewilligungsbescheid vom JC, dort ist rausgekommen, das meine Frau bzw. wir kein Geld als ALG-2 bekommen, sondern nur die Miete und das auch nur ein Teil davon. Weil mein ALG-1 als Einnahme gerechnet wird und wir nur die differenz zwischen Gesamtbedarf und mein Einkommen als Miete ausgezahlt bekommen. Nun wenn dann meine Weiterbildung genehmigt wird, dann bekomme ich ja Übergangsgeld und das ist ja höher als mein ALG-1. Also wird dieses dann zu Grunde gelegt und dann werden wir wohl dann vom JC nichts mehr bekommen. Oder wie verhält es sich das? Gruß Bond007
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