Hallo Bond007,
das ALG-2 Ihrer Frau wird dem Grunde nach vom Jobcenter weitergezahlt. Allerdings wird nun ab Beginn der Weiterbildungsmaßnahme Übergangsgeld von der DRV gezahlt. Anstatt des bisherigen ALG-1 wird nun das Übergangsgeld als Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Das Ihre Frau ALG-2 bezieht, hat bzw. hatte keinen Einfluss auf die Bewilligung der Wiedereingliederungsmaßnahme. Hier ist allein ihre eigenes Leistungsvermögen entscheidend gewesen.