Hallo Eberhard 007,
da für Sie aufgrund Ihrer Geburtsdaten und dem Datum der Eheschließung noch die „alten“ Regeln für die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten gelten, wird die Betriebsrente (hier: Bochumer Verband Rente) bei Ihrer Witwenrente nicht angerechnet.
Weitere Informationen zu den regeln der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten können Sie auch der Broschüre „Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen“ entnehmen, die Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=9 herunterladen können.